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Ein Essay von Kai Rogusch
„Gehört“ der Islam zu Deutschland? Anlässlich der zuletzt in einen Eklat gemündeten Deutschen Islamkonferenz und anlässlich der Sarrazin-Debatte wird deutlich, dass Vorbehalte gegenüber muslimischen Einwanderern in Deutschland von einer breiten Gesellschaftsströmung geteilt werden. Bereits im Jahr 2006 war in einer Allensbach-Umfrage die große Mehrheit der Befragten der Meinung, „der Islam“ passe nicht in die Demokratie, denn er sei „fanatisch“ und „rückwärtsgewandt“.
Ein gängiger Grundgedanke der Islamdebatte besagt, dass der Islam, so etwa die prominente „Islamkritikerin“ Necla Kelek, noch nicht in der Aufklärung „angekommen“ sei. Deshalb könnten wir – der freie Westen – ihm die Religionsfreiheit unserer Verfassung nicht (oder nur bedingt) zugestehen.
Wer sich zum Islam bekennt und sein Bekenntnis öffentlich zum Ausdruck bringen möchte, sieht sich heute mit Forderungen nach Kopftuchverboten, Minarettverboten oder gar Vorbehalten gegenüber Moscheebauten konfrontiert.
Wer sich die Burkadebatte anschaut, die Anfang dieses Jahres anlässlich eines arbeitsrechtlichen Streitfalls in der Frankfurter Stadtverwaltung bundesweit hohe Wellen schlug, der erkennt zum einen, dass provokante muslimische “Symbole der Rückständigkeit“ mittlerweile empfindliche, ja feindselige Reaktionen in der deutschen Bevölkerung auslösen.
Die bundesweite Politisierung der Burka zeigt aber auch, dass sich islamkritisch nennende Strömungen zwar auf die Errungenschaften der Aufklärung berufen, aber ihrerseits hinter die Prinzipien der Aufklärung zurückfallen.
Gewiss, der Islam ist, wie jede andere Erscheinung, kritikwürdig. Doch „Kritik“ kann nur wirken, wenn sie sich an einen Ansprechpartner richtet, den man als lernfähig und zurechnungsfähig erachtet und den man als Gesprächspartner ernst nimmt. Dagegen offenbart die Burkadebatte, dass sie weder die Erfordernisse der Toleranz und der Unvoreingenommenheit erfüllt und dass einzelne Akteure offenbar nicht begriffen haben, dass freie Gewissenbildung eine Minimalvoraussetzung jeder aufgeklärten Debatte ist. Die Anti-Islam-Strömung ist dabei auf vielfältige Weise zu kritisieren:
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Die Anti-Islam-Strömung politisiert den Islam auf eine verzerrende und einseitige Weise, obwohl unsere Probleme heute andere Probleme sind und vielschichtigere Ursachen haben.
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Die Anti-Islam-Strömung möchte unliebsame Erscheinungen am liebsten per gesetzliches Verbot aus dem öffentlichen Raum „verbannen“ und offenbart so, dass es ihr an innerer Stärke, an Souveränität in der Konfrontation mit Befremdlichem, fehlt.
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Die Anti-Islam-Strömung will symbolische Handlungen verbieten und bestrafen, indem sie Menschen nicht mehr nach dem beurteilt, was sie wirklich tun, sondern nach dem, vom dem sie meint, sie würden es in Zukunft tun
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Die Anti-Islam-Strömung missachtet die freie Entscheidung, wenn ihr das Ergebnis nicht passt, denn sie übersieht, dass Freiheit und Aufklärung für alle Menschen da sind.
Unterdessen sehen wir als Begleitumstand einer in ganz Europa betriebenen Islampanik die Konturen einer Politik, die sich von Stimmungen und winzigen Einzelfällen zu Entscheidungen und Diskursen veranlasst sieht, die auf eine Aufweichung der für eine freiheitliche Gesellschaftsordnung elementar wichtigen Religions- und Gewissensfreiheit für muslimische Bevölkerungsgruppen hinausläuft. Das hat Folgen für uns alle, denn es geht um die freie und höchstpersönliche Willensbildung, die unteilbar ist.
Die Burkadebatte erzeugt ein falsches Islambild, das keine aktiven Menschen kennt
Ein falsches Bild von einer verallgemeinerbaren „voraufklärerischen Rückständigkeit“ von Muslimen verfestigt sich in der öffentlichen Wahrnehmung, weil die Politik maßgeblich dem Eindruck Nahrung gibt, die Burka – ein im öffentlichen Bewusstsein tief verankertes „Symbol der Unterdrückung“ – sei ein Belang von allgemeiner Bedeutung. Das tut sie auf diese Weise, dass sie sich genötigt sieht, ein allgemeines Burkaverbot etwa im hessischen Staatsdienst zu erlassen. Statt den Burkastreit dort zu belassen, wo er hingehört, nämlich auf der banalen Ebene eines arbeitsrechtlich zu lösenden Streitfalls, fühlt man sich hier anscheinend dazu veranlasst, sich auf Debatten über die ”Überforderung der Toleranz”, der nur mittels strenger Verbotsgesetze beizukommen sei, einzulassen. Damit gibt man denen Nahrung, die allen Ernstes meinen, die Burka sei ein Vorbote der “Islamisierung” des deutschen Staates. Mehr noch: Indem sie die Burka, die es in Hessen und auch im übrigen Deutschland kaum gibt, in den Rang eines die Politisierung verdienenden Phänomens erhebt, fördert sie ein Islambild, das den Islam vor allem unter seinen rückständigsten Vorzeichen zum öffentlichen Thema macht. Weil die Politik heute nicht mehr führt, leistet sie einem verstiegenen Bild muslimischer Migranten hierzulande Vorschub, das keinesfalls der nüchternen gesellschaftlichen Realität entspricht.
Eine bemerkenswert rückständige, ausgrenzende und irreführende Debatte wird so entfacht. Die unfaire Behauptung, wonach die Integration muslimischer Einwanderer “gescheitert” sei, bekommt Rückenwind, wenn in der gesellschaftlichen Realität kaum vorkommende Extremphänomene wie die Burka zu einem politisch ernst zu nehmenden Thema werden. Man leistet so einer Betrachtungsweise Vorschub, die “Muslime” als Fremdkörper in unserem Gesellschaftsgefüge sieht. Das hat einerseits zur Folge, dass man randständige Problemkerne, die es unter muslimischen Migranten durchaus gibt, verallgemeinert. Für diese Sichtweise gibt es aber keinen Grund, weil sich die allgemeine Lebenswirklichkeit im Verhältnis zwischen Muslimen und Mehrheitsbevölkerung sehr viel positiver gestaltet, als die teils apokalyptischen Zukunftsvisionen einer islamischen Unterwanderung vermuten lassen. Wer sich ernst zu nehmende Untersuchungen über das Integrationsverhalten muslimischer Migranten anschaut, der erkennt, dass die große Mehrheit davon keineswegs dem Bild des in Rückständigkeit und jammernder Opferpose verharrenden, lernunwilligen und verschlossenen Mitglieds einer muslimischen “Parallelgesellschaft” entsprechen.
Muslimische Realitäten in Deutschland I: Integration und Aufstiegswille
Ein realistisches Bild muslimischen Lebens verzeichnet zwar in einigen Bereichen etwa der Bildung oder des Arbeitslebens in der Tat gewisse Rückstände, die freilich auf andere, rechtliche, ökonomische und politische Ursachen zurückzuführen sind. Doch gleichzeitig erkennt man im Großen und Ganzen, dass wir es hier mit Menschen zu tun haben, die aktiv sind, die lernfähig und lernwillig sind und die sehr wohl und nicht selten dynamische Bildungs- und Sozialaufstiege schaffen. Inzwischen liegen nämlich ausführliche Studien vor, die sich darum bemühen, ein differenziertes Bild der Integrationswirklichkeit muslimischer Migranten herauszuarbeiten. Es handelt sich hierbei beispielsweise um
Diese (und noch andere) Studien stellen zwar nicht in Abrede, dass beispielsweise Muslime türkischen Hintergrunds in der Bildung zurückliegen und auch auf anderen Feldern der „strukturellen Integration“ Defizite vorliegen. Sie konstatieren aber einen beobachtbaren Bildungsaufstieg dieser Migrantengruppen. Vor allem aber widersprechen sie deutlich dem gängigen Vorurteil, dass bei diesen Einwanderergruppen weniger Bildungswille vorhanden sei als bei Deutschen oder Zuwanderern anderer Konfessionen. Der „Sarrazin-Fakten-Check“ von Naika Foroutan meint sogar, dass bei Personen türkischen Hintergrunds die Dynamik des Bildungsaufstiegs am höchsten sei, und die Bildungsaspiration dieser Migrantengruppen sogar höher sei als bei Familien ohne Migrationshintergrund. Weitere Befunde der Foroutan-Studie lauten, dass
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das Kopftuchtragen abgenommen habe;
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über 90 Prozent der Schüler am Schwimmunterricht teilnehmen;
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Kontakte zu Personen deutsch-deutscher Herkunft empirisch zahlreich seien und in fast allen Gruppen Muslime zu mehr als drei Viertel der Befragten häufige Freundschafts- und Nachbarschaftskontakte hätten und dass auch die Werte über Kontakte am Arbeitsplatz hoch seien
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die Zahl der interreligiösen Ehen bei muslimischen Männern mit über 30 Prozent deutlich höher seien als bei Deutschen ohne Migrationshintergrund
Es mag schon sein, dass die genannten Studien in einigen Aspekten ein zu positives Bild der gesellschaftlichen Lage zeichnen. Dennoch lohnt es sich, diese Sichtweisen zur Kenntnis zu nehmen. Man wird skeptischer gegenüber dem gängigen Islambild und hegt eine offenere Erwartungshaltung gegenüber fortschrittlichen Entwicklungen unter muslimischen Gemeinden. Denn auch ein Blick ins Ausland lässt erkennen, dass der menschliche Drang nach Freiheit die muslimische Welt erfasst hat und dass die Aufstände von Tunesien über Ägypten bis Jemen, Syrien und Bahrain starre Gesellschaften nach und nach aufbrechen. Auch aus der Türkei hören wir seit Jahren viele erfreuliche Nachrichten. Wie Welt Online berichtet, vollzieht sich ausgerechnet unter der bereits seit mehreren Jahren wirkenden Ägide einer konservativ-islamistischen Regierung Erdogan gerade ein echtes türkisches „Wirtschaftswunder“. Auch unter islamischen Vorzeichen scheinen also wirtschaftliche Leistungskraft, Dynamik, Innovation und Entwicklung möglich zu sein. Diese und noch etliche andere erfreuliche Entwicklungen stehen im starken Gegensatz zum gängigen und sehr vereinfachenden Islambild. Hier wird deutlich, wie verstiegen es eigentlich ist, verschwindend geringe Extrembeispiele „kultureller Rückständigkeit”, die man beispielsweise an der Burka festmacht, zu einem Politikum zu stilisieren.
Muslimische Realitäten in Deutschland II: historische und aktuelle Diskriminierung
Nun soll nicht in Abrede gestellt werden, dass es Schattenseiten muslimischer Integration durchaus gibt. Nur deutet die Burkadiskussion aber darauf hin, dass hier eine unbrauchbare Kulturalisierung von tatsächlich vorhandenen Problemen unter muslimischen Migranten betrieben wird. Bedenklich stimmt die gegenwärtige Islam- und Ausgrenzungsdebatte, weil sie auf juristische Diskriminierungen zielt, die einerseits nur Randerscheinungen, und eben nicht die allgemeine Normalität, muslimischen Lebens betreffen. Die zum Teil erschreckenden Phänomene, die etwa Gegenstand des aufrüttelnden Buches der Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig sind, sind keine verallgemeinerbare Normalität muslimischen Lebens in Deutschland. Obendrein sind sie auch nicht Ausfluss einer islamimmanenten Aggressivität, sondern sie sind Folge einer jahrzehntelangen rechtlichen, ökonomischen und sozialen Diskriminierung. Wie der Sozialwissenschaftler Kenan Malik an anderer Stelle bei NovoArgumente Online schreibt, wurden in den Anfangsjahren der Bundesrepublik Deutschland vor allem türkische Einwanderer aus dem tiefsten und rückständigsten Anatolien als Gastarbeiter angeworben. Diesen Einwanderern wurde jedoch jahrzehntelang keine rechtliche und soziale Perspektive eröffnet, die es ihnen ermöglicht hätte, sich besser zu integrieren. Sie wurden zu niedrigsten Arbeiten herangezogen; sie wurden in abseits gelegenen Wohngegenden zusammengepfercht; sie hatte jahrzehntelang keine Perspektive der Einbürgerung.
Man muss sich nur die Ausländergesetzgebung der 1960er Jahre anschauen, um zu sehen, wie der deutsche Staat eine künstliche Trennung zwischen Deutschen und Ausländern bewirkte. Das Ausländergesetz von 1965 verstieß bewusst und gewollt gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Danach war der „Staat, seine Einrichtungen und seine Rechtsordnung (...) nur für die eigenen Staatsangehörigen geschaffen“ worden, denen „insbesondere die politischen Rechte (z. B. Wahlrecht, Versammlungsrecht) vorbehalten“ blieben. „Fremde Staatsangehörige“ stünden, so das Gesetz, „zu dem Aufenthaltsstaat nicht in einem Treue und Rechtsverhältnis mit eigenen Rechten und Pflichten“, und ihnen gegenüber handele der Staat „nach Zweckmäßigkeitserwägungen, die nach politischen Zielen ausgerichtet“ seien.
Der Status des Fremden, den die restriktive deutsche Ausländerpolitik konstituierte, ist mit der liberaleren und auch durchaus Perspektiven versprechenden Einwanderungspolitik seit Beginn des letzten Jahrzehnts und mit den folgenden Integrationsbemühungen zwar gelockert worden. Mittlerweile besteht die Perspektive der Einbürgerung, und mittlerweile ist die Politik zumindest rhetorisch darum bemüht, Deutschland zu einer weltoffeneren Republik auszugestalten. Doch immer noch werden hierzulande Ausländern viele Steine in den Weg gelegt. Die Altlasten der historischen Mehrfachdiskriminierung wirken immer noch fort, zumal sich, wie jeder mittlerweile weiß, soziale Statusnachteile in Deutschland an die nächste Generation vererben.
Deshalb stößt es sehr negativ auf, wie unter Ausblendung der Hauptursachen heutiger Integrationsprobleme, die politischen und kulturellen Diskurse in jüngster Zeit auf eine problematische Vermengung politischer Fragen mit solchen der Religion hindeuten. Daraus ist eine schwer zu entwirrende Konfusion entstanden, die, wie etwa der Eklat bei der Islamkonferenz andeutet, das Verhältnis zu Menschen islamischen Hintergrunds wieder einmal zu entfremden droht. Es werden Konturen einer überspannten Debatte sichtbar, die nach dem Motto “Erst Kopftuch - dann Burka” eine unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung wesensfremde Radikalität “des Islam” erkennen will.
Erst Toleranz schafft Voraussetzungen wirksamer Kritik religiöser Rückständigkeit
Um die in der Tat vorhandenen Probleme der Einwanderung muslimischer Menschen wirksam angehen zu wollen, braucht es eine offene, unvoreingenommene und, ja, vor allem tolerante Verständigung über Fehlentwicklungen, die unhaltbare Zustände nicht gleichgültig „akzeptiert“, sondern herausfordert und kritisiert. Deshalb stößt ein weiterer negativer Zug der gegenwärtigen Burkadiskussion auf, nämlich die tiefe Unsicherheit, die unsere Gesellschaft heute im Umgang mit grenzwertigen, zugegebenermaßen befremdlichen Äußerungen der Religionsfreiheit zu offenbaren scheint und die zu panikartigen Reaktionen seitens der Bevölkerung und der Politik führt, die nichts zu einer Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen. Dass sich etwa die hessische Politik dazu veranlasst sieht, ein allgemeines Burkaverbot für hessische Bedienstete zu erlassen, offenbart einen Mangel an Haltung und Orientierung seitens der verantwortlichen Politiker. Eigentlich ließe sich das Burka-Phänomen insgesamt wohl unter eher technischen und banalen Gesichtspunkten abhandeln. Viele Unternehmen haben Dresscodes. Doch in Hessen hat die Unruhe über eine ganzkörperverschleierte Frau den hessischen Innenminister dazu bewegt, eine allgemeine Regelung anlässlich eines verschwindend selten auftretenden Sachverhaltes zu erlassen.
Die Burka erscheint hier dem Staat als eine derart große Herausforderung oder gar Bedrohung, dass er „unmissverständlich“ dem entgegenzutreten sich genötigt sieht. Diese Politisierung von Einzelfällen ist kein Zeichen von Souveränität. Sicher ist eine im Einzelfall veranlasste Versagung der Erlaubnis einer Burka aus berufstechnischen Gründen und Gesichtspunkten unerlässlicher Kleiderordnung meistens hinzunehmen, ohne dies gleich als Testfall für eine liberale Gesellschaft zu stilisieren. In der Regel wird man zu Ergebnissen kommen, wonach im Berufsleben (aber auch in der Schule, wo der Staat selbstverständlich die Schulpflicht auch gegenüber muslimischen Mädchen durchzusetzen hat) die Burka, wo man sie beispielsweise mit dem weniger problematischen Kopftuch ersetzen kann, nichts zu suchen habe. Und wenn man im Einzelfall vielleicht zu dem Ergebnis kommt, die Burka eben doch zuzulassen, weil sie keinen in seiner Arbeitsfunktion oder im Kontakt beeinträchtigt, so bedeutet das noch lange nicht den Untergang des Abendlandes.
Die reflexhafte Abwehrreaktion auf die Burka, die nun in immer mehr Forderungen nach einer Verbannung der Burka aus dem öffentlichen Raum mündet, lässt hingegen exemplarisch eine leichte Tendenz zu einer auch auf anderen Politikfeldern zu beobachtenden Verbotskultur erkennen. Unsere Gesellschaft, deren freiheitlicher Charakter vor allem in der Toleranz missliebiger Erscheinungen liegen sollte, geht seit einiger Zeit immer mehr dazu über, Unangenehmes mittels rigider Kodexe “aus dem Sinn zu schaffen”. Der Zug unserer Zeit ist, dass man versucht, mit allgemeinen Regelungen unangenehmen Abwägungserfordernissen zu entgehen. Vor einem solchen stand der öffentliche Arbeitgeber der resoluten Burkaträgerin, die sich weigerte, die Burka abzulegen. Da man die Bürgerbeschwerden fürchtete, entschloss man sich zu einer Vorschrift, die das Tragen der Burka ausdrücklich verbietet. Ein konkreter Einzelfall fungierte als Anlass (und Inhalt) einer generellen Regelung.
Das führt uns zu folgender Frage: Soll immer dann, wenn ein strittiger, etwas “unangenehmer” Einzelfall zu nicht immer ganz einfachen Abwägungserfordernissen führt, eine allgemeine Regelung erlassen werden? Denn es ist wichtig, zu betonen, dass es problematische und mit Dilemmata behaftete Einzelfälle schon seit jeher gegeben hat. Schon immer war das Konfliktlösungsvermögen beteiligter Personen bei schwierigen Abwägungsfragen gefordert. Weitere Fragen wären hier die schon seit Jahren das im Raum stehende Problem des Schwimmunterrichtes, an dem muslimische Mädchen nicht teilnehmen wollen oder sollen sowie noch unzählige andere Schwierigkeiten, die nicht erst seit gestern unsere Phantasie, unsere Geduld, unsere Fähigkeit zur Lösung verfahrener Lagen und immer wieder auch unser Einfühlungsvermögen herausfordern.
Moralische Gewissheiten lassen sich aber nicht per Dekret verordnen. Sie lassen sich immer nur in einer offenen und freien Auseinandersetzung mit Ungewohntem entwickeln. Toleranz wäre hier ein Zeichen eines souveränen Umganges mit grenzwertigen Sachverhalten. Mehr noch: Erst Toleranz (die nicht mit gleichgültiger Akzeptanz zu verwechseln ist) ermöglicht es, ein kritisches Interesse an Burkaträgerinnen zu entwickeln, sie kritisch anzusprechen und herauszufordern, sie als ansprechbare Personen wahrzunehmen und sie auf diese Weise, entsprechend wirklich aufklärender „Islamkritik“, aus ihrer wohl in der Tat einengenden Situation ein wenig zu befreien. Ein allgemein erlassenes Verbot – zumal gegen ein bloßes Kleidungsstück, das lediglich ästhetische Empfindungen angreift – deutet heute also nicht nur darauf hin, dass uns der innere Halt verloren geht, der nötig ist, um Konflikte wirklich zu lösen.
Es deutet auch darauf hin, dass man den Adressaten rigider Verbote als autonomes Subjekt nicht wirklich ernst nimmt, das als gleichwertiger Gesprächspartner ein aktiver Teilnehmer einer wechselseitigen kritischen Auseinandersetzung ist, in der sich tragfähige Grundsätze, die sich am vorläufigen Ende der Debatte als das beste Ergebnis herausstellen, entwickeln lassen. Doch genau an diesem dynamischen Prozess wechselseitiger Verständigung gleichwertiger Subjekte, der erst durch Toleranz möglich wird, glauben heute immer weniger Leute. Vielmehr werden die Konturen einer Politik deutlich, die nicht auf eine Lösung bestehender Konflikte hinausläuft, sondern die auf juristisch und gesetzgeberisch bewerkstelligte Segregation unliebsamer Personengruppen hindeutet. Indem hier eine Politik erkennbar wird, die sich zu einer generellen Regelung eines einzelnen - hier muslimischen - Kleidungsstücks genötigt sieht, bewegt man sich in Richtung Islam-Sondergesetze - aus Angst, dass andernfalls die Öffentlichkeit unruhig wird.
Muslim-Sondergesetze behandeln bestimmte Menschen als grundsätzlich unfrei
Vorgefertigte, voreingenommene Bilder von Menschen, die sich zum Islam bekennen, gehen Hand in Hand mit Ansätzen einer Politik, die missliebige Entwicklungen schon im Ansatz ersticken will. Eine Frau, die eine Burka trägt, ist für sich allein keine ernsthafte Gefahr für unser Zusammenleben. Ein staatliches Verbot der Burka ließe sich aus Gesichtspunkten eines rechtsstaatlichen Rechtsgüterschutzes allein dann rechtfertigen, wenn es darum ginge, etwa die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten. Auch die bereits angesprochenen arbeitstechnischen oder schulrechtlichen Versagungen der Burka erscheinen im Ergebnis meistens vernünftig. Und selbstverständlich liegt in jedem Fall, wo Frauen gezwungen werden, die Burka zu tragen, zumindest die straf- und polizeirechtlich erhebliche Nötigung vor. Weiterhin sollte es natürlich auch das gute Recht von Restaurantbesitzern oder Ladeninhabern sein, Burka-Trägerinnen den Zutritt zu verweigern, obwohl wir mittlerweile den bizarren Umstand haben, dass die Antidiskriminierungsgesetzgebung hier eine verbotene Ungleichbehandlung beanstanden könnte.
Doch die Panik, dass hier etwas unserer Gesellschaft völlig Wesensfremdes Überhand nehmen könnte, bewirkt vorsorgliche Verbotsgesetze, die verhindern sollen, dass “immer mehr” Burkaträgerinnen auftauchen. Nun könnte man meinen, dass hier, weil sich die allgemeinen Burkaverbote bislang nur auf die Sphäre des eher technischen Arbeitsverhältnisses beschränken, noch nicht von einer flächendeckenden Entwicklung zu einer autoritären “Islamophobie” gesprochen werden könne. Diese Ansicht geht jedoch fehl. Weil es die Verantwortlichen heute unterlassen, das Bild des Islam als einer grundsätzlich gegen unsere westliche Lebensform gerichtete Weltanschauung ernsthaft und entschieden anzufechten, werden politische Ansätze sichtbar, die auf Weiterungen des Burkaverbotes hindeuten. Vermehrt treten Forderungen auf, die gesetzliche Verbote für immer mehr Bereiche des öffentlichen Raumes zu erlassen, die fast schon an Segregation erinnern.
Der CSU-Politiker und bayerische Umweltminister Söder findet Gefallen an einem flächendeckenden Burka-Verbot. Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Gladbacher CDU-Vorsitzende Günter Krings schlägt in dieselbe Kerbe. Er meint, mit Blick auf seine Wählerschaft, dass bei „vielen Mönchengladbacher Bürgerinnen und Bürgern sich das Gefühl von Unsicherheit und sogar Angst“ breit mache, wenn sie in der Öffentlichkeit Menschen begegneten, die aufgrund religiöser Bekleidungsvorschriften nicht erkennbar sind. Deshalb regt er an, Burkaträgerinnen nicht nur den Zugang zu öffentlichen Gebäuden zu verwehren, sondern auch zu Bussen. Und auch der FDP Politiker Serkan Tören will ein öffentliches Verbot.
Dieselbe Stoßrichtung zeigt sich schon seit einigen Jahren in unseren Nachbarländern. In den Niederlanden, wo das Tragen des Ganzkörperschleiers in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen verboten ist, werden verstärkt die Betreiber von Bussen, Straßenbahnen und Zügen dazu aufgerufen, vollverschleierte Kunden die Nutzung ihrer Transportmittel zu untersagen. In Belgien drängt die Politik darauf, ein geld- oder gefängnisstrafenbewehrtes Verbot des Gesichtes „außerhalb von Karnevalszeiten“ zu erlassen. In Frankreich werden nun harte Strafen erlassen, wenn jemand in der Öffentlichkeit eine Nikab, einen Tschador oder eine Burka trägt. Frauen werden mit fünfhundert Euro Bußgeld bestraft, wenn sie verhüllt in die Öffentlichkeit treten. Zusätzlich ist eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Kurs in Staatsbürgerkunde vorgesehen. Strafandrohungen von bis zu 150.000 Euro oder ein Jahr Gefängnis richten sich speziell gegen Männer, die ihre Frauen hinter den Schleier nötigen.
Das Präventionsdenken, das sich im verstärkten Trend zu staatlichen Eingriffen schon bei religiösen Symbolen ausdrückt, ist äußerst problematisch. Denn die gegenwärtige Bereitschaft, den Islam als eine im Kern unheimliche Religion wahrzunehmen, vergisst, dass man Menschen eigentlich daran beurteilen sollte, was sie wirklich tun. Wenn etwa die Eidgenossen in der Schweiz sich in ihren Entfremdungsängsten gegenüber dem Islam beispielsweise dazu genötigt sehen, sogar ein besonderes Verbot des Minarettes in die Verfassung zu schreiben, dann beurteilen sie Menschen nur noch daran, von dem man aufgrund mit großem Bedeutungsgehalt aufgeladenen religiösen Symbolen meint, sie würden es in Zukunft tun. Hier entsteht ein rechtsstaatlich bedenklicher Ansatz; festgefügte Vorurteile ersetzen den unvoreingenommenen Blick auf den konkreten Menschen, der frei darin ist, in Zukunft etwas anderes zu tun, als das Vorurteil annimmt.
Moscheebauten stoßen in der „besorgten“ Bevölkerung auf (teils feindselige) Ablehnung, denn Moscheen fungieren in der vorgefertigten Sichtweise als Brut- und Rückzugsstätten fundamentalistischen, ja terroristischen Gedankengutes. Minarette lösen noch größeres Befremden aus, denn sie erscheinen dem öffentlichen Vorurteil als konkreter Ausdruck eines islamischen „Herrschaftsanspruchs“. Nicht nur die Burka, nein, schon das Kopftuch erscheint nur noch als „Symbol der Unterdrückung“ der Frau. Die Anti-Islam-Strömung, die islamische „Symbole“ aus dem öffentlichen Raum bannen möchte, entledigt sich dem für demokratische Rechtsstaaten unerlässlichen Erfordernis, Eingriffe in die Freiheitsrechte von Muslimen mit dem Beweis zu rechtfertigen, dass tatsächlich terroristische Akte vorbereitet werden, dass tatsächlich eine erobernde Landnahme vollzogen oder dass tatsächlich die muslimische Frau in ein reales Unterdrückungsverhältnis genötigt wird.
Je mehr Minarettverbote man in der öffentlichen Wahrnehmung rechtlich und politisch statuiert, je mehr man Kopftuchverbote und Burkaverbote zum Bestandteil unseres gesellschaftlichen Selbstverständnisses erhebt, je mehr also man „Symbole der Rückständigkeit“ und „Symbole der Unterdrückung“ rechtlich und politisch und gesellschaftlich zu einem Bild eines „voraufklärerischen“ Islam verfestigt, desto mehr erscheinen auch die einzelnen Menschen, die dem Islam „angehören“, als Gefangene, und auch ihr religiöses Bekenntnis erscheint nicht mehr als Ergebnis freier und spontaner Gewissensentwicklung, sondern als zwanghafter Ausfluss „rückständiger“ Traditionen und befremdlicher Bräuche. Je mehr aber man muslimischen Menschen die persönliche Voraussetzungen für die ernst zu nehmende Beanspruchung rechtlicher Freiheiten aberkennt, je mehr eine vorgebliche „Wesensfremdheit“ des Islam sich im öffentlichen Bewusstsein einbrennt, desto exklusiver, desto ausgrenzender wird auch unser Verständnis der Begriffe von „Aufklärung“ und „freiheitlicher Demokratie“, und desto anmaßender werden die staatlichen Eingriffe in die religiöse Gewissenssphäre von Muslimen, die man ohnehin nur noch als Hort „interner Zwänge“ ansieht.
Aufklärung ist für alle Menschen da
Das führt uns zu entscheidenden Punkt der Islamdebatte. Indem man Phänomene wie etwa die Burka, aber auch Ehrenmorde, Zwangsheiraten und Terrorakte zu einem Politikum stilisiert und ihre gesellschaftliche und rechtliche Ächtung als „Symbol voraufklärerischer Rückständigkeit“ betreibt, instrumentalisiert man die Islamdebatte zu einem Vehikel der Selbstvergewisserung und der Selbstdefinition des Westens. Man grenzt sich gegenüber einem Islam ab, dessen „Angehörige“ noch nicht in der Aufklärung angekommen seien und die sich vielmehr als „Gefangene“, weil „internen Zwängen“ verhaftet, auch nicht auf die Freiheit ihrer Glaubens- und Gewissensbildung berufen könnten. Wir haben es hier also nicht nur mit dem Selbstbild einer saturierten Gesellschaft zu tun, die den Begriff der Aufklärung als eines wechselseitigen und dynamischen Verständigungsprozesses zwischen gleichberechtigten Subjekten nicht verstanden hat. Wir haben auch ansatzweise mit gedankenpolizeilichen Anmaßungen zu tun, die aus einer Einbahnstraße heraus die internen Motive und Beweggründe bestimmter Personengruppen als bloße Ausflüsse zwanghafter Reflexe gering schätzen.
Es entstehen Ansätze, die auf eine staatliche Missachtung (bestimmter, als befremdlich erscheinender) religiöser Beweggründe hindeuten. Ein bedenklicher Zug der Islam- und Burkadebatte liegt darin, dass sie Menschengruppen konstruiert, die, weil sie angeblich noch nicht in der Aufklärung angekommen seien, ohnehin unfrei seien. Mit Verweis auf die rückständige Natur der durch die Burka bekundeten Glaubensäußerung wird die Inanspruchnahme der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit muslimischer Frauen nicht für voll genommen. Das Argument lautet, Burka-Trägerinnen, die „freiwillig“ die Burka tragen, unterlägen „internen Zwängen“. Dass Burka-Trägerinnen ihrer Überzeugung von Keuschheit und Anstand entsprechend handeln, wird als unfrei abgetan.
Im Zuge dessen wird auch der Begriff der „Obszönität“ einseitig ausgelegt. Denn dass Burka-Trägerinnen es ihrerseits – wenn auch aufgrund in unserer Sicht übertriebener Keuschheit - obszön fänden, in der Öffentlichkeit die Burka abzunehmen, wir als Mehrheitsgesellschaft die Burka obszön finden, gleichzeitig unsere „Kultur“, siehe Dieter-Bohlen-Shows, siehe Bildzeitung, siehe Dschungelcamp usw., ihrerseits von obszönen, pornografischen Elementen durchsetzt ist, sollte uns jedenfalls zu denken geben. Zu Recht tolerieren wir bislang unsere nicht gerade als Hochkultur anzusehenden Auswüchse der Unterhaltungsmedien, die mittlerweile zum Gegenstand von „Dekadenzdebatten“ werden.
Die Beweggründe von Burka-Trägerinnen mögen uns rückständig erscheinen, und doch sind sie Teil der inneren Überzeugung der Burka-Trägerin. Diese innere Überzeugung, und die religiöse Äußerung dieser inneren Überzeugung, sind durch die grundrechtliche Freiheit zumindest soweit geschützt, als dadurch nicht Rechte anderer Menschen verletzt werden. Deshalb rechnen derzeit eben noch viele Politiker damit, dass ein flächendeckendes Burka-Verbot für verfassungswidrig erklärt werden würde. Indem man sagt, dass der “interne” kulturelle Zwang dazu führt, dass die Entscheidung, eine Burka zu tragen, nicht wirklich frei sei, spricht man der Entscheidung der Burka-Trägerin ihre Freiheit ab. Der Staat soll die Entscheidung der Burka-Trägerin also brechen, weil diese Entscheidung nicht ernst zu nehmen sei. Das Zerrbild der Gefährdung des “Westens” durch zu viel “Muslime” führt zu gedankenpolizeilichen Ansätzen. Ein Ausschluss muslimischer Bevölkerungsgruppen aus unserem freiheitlichen Wertekanon, ein Ausschluss aus den grundrechtlichen Verbürgungen erscheint hier mehr und mehr plausibel.
Religion und Weltanschauung sind in ihren spirituellen Ausdruckformen Teil der höchstpersönlichen Sphäre der Gewissens- und Gedankenfreiheit. Wahrhaft säkulare Politik kümmert sich um politische Fragen und Probleme. Schon deshalb ist kritikwürdig, wie die gegenwärtige Islamdebatte tendenziell soziale, rechtliche und politische Probleme mit religiösen Fragen vermengt. Denn wenn es „Probleme“ mit muslimischen Einwanderern gibt, so sind diese in erster Linie auf eine historische Mehrfachdiskriminierung zurückzuführen, die zu einer rechtlichen, ökonomischen Segregation führte. Der gegenwärtige Zug der Islamdebatte ignoriert die historische Doppeldiskriminierung, bauscht die Folgeprobleme dieser Doppeldiskriminierung auf und leistet mit einer verschärften Kulturalisierung sozialer Probleme vorhandene Entfremdungserscheinungen Vorschub. Statt mit realer Politik reale soziale Probleme zu lösen, entwickelt man Ansätze, die das Eindringen des Staates in die Sphäre der Gesinnung bezwecken.
Über den Verfasser
Kai Rogusch verantwortet als Redakteur von NovoArgumente das Ressort Recht & Freiheit.
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