|
Bisher liegt mir der Erlaß des hessischen Innenministers Boris Rhein (CDU), mit dem im öffentlichenDienst das Tragen der " Burka" verboten wird, noch nicht für einen Kommentar vor.
Ich kann darum nur eine Presseerklärung des Innenministreriums zu diesem Erlaß kommentieren, die gestern veröffentlicht worden ist.
Dort heißt es, "Innenminister Boris Rhein wendet sich konsequent gegen das Tragen einer Burka während der Arbeitszeit durch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes".
Vermutlich meint Rhein nicht nur die Burqa, wie sie beispielsweise in Afghanistan und Pakistan getragen wird, sondern jede Form der Verschleierung. Offenbar wissen nicht einmal das hessische Innenministerium und sein Chef, daß der Begriff "Burka" falsch ist.
Weiter heißt es, "'die Burka ist ein dauernd sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Glaubensrichtung. Da Beschäftigte des öffentlichen Dienstes grundsätzlich die Verpflichtung zur religiösen und politischen Neutralität haben, ist das Tragen der Burka während des Dienstes nicht akzeptabel'".
Der Schleier ist erst einmal nur ein Kleidungsstück, das in arabischen Ländern teilweise auch von jüdischen und christlichen Frauen getragen wird, etwa in Ägypten, dem Jemen, Saudi-Arabien usw.
Aus der Verpflichtung zur weltanschaulichen Neutralität folgt erst einmal nur, daß Angestellte im öffentlichen Dienst verpflichtet sind, ihre Dienstgeschäfte so auszuführen, daß niemand aufgrund seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft bevorzugt oder benachteiligt wird.
Ob und in welchem Maße das Bekunden der religiösen oder weltanschaulichen Zugehörigkeit im Rahmen der weltanschaulichen Neutralität des Staates dessen Angestellten - anders als Beamten - untersagt werden kann, ist eine Frage, die offenbar kontrovers diskutiert wird. In diesem Bereich ist stets auch die von der Verfassung garantierte Religionsfreiheit zu beachten - wobei Rhein den begriff "Religionsfreiheit" scheinbar gar nicht verwendet.
Interessant ist der Passus, demzufolge "Beschäftigte des öffentlichen Dienstes grundsätzlich die Verpflichtung zur religiösen und politischen Neutralität haben". Der Gleichbehandlungsgrundsatz verlangt, daß diese Verpflichtung dann selbstverständlich für alle Glaubensrichtungen gilt - seien es Muslime, Christen, Juden oder wer sonst.
Wenn das Tragen des Schleiers aufgrund der Verpflichtung zur weltanschaulichen Neutralität nicht akzeptabel ist, dann muß das auch für "dauernd sichtbare Zeichen" aller anderen Religionsgemeinschaften gelten, sei es das Kreuz der Christen, das Kopftuch orientalischer, osteuropäischer, jüdischer oder muslimischer Frauen, die Kippe jüdischer Männer usw. usf. Ein Verbot alleine des Schleiers verletzt die Gleichstellungspflicht und diskriminiert diejenigen Frauen, die aufgrund ihres Glaubens und im Schutz des Grundrechts auf Religionsfreiheit einen Schleier tragen.
Weiter heißt es: "Die im westlichen Kulturkreis gewohnte Kommunikation schließt außerdem den Blick in das Gesicht und somit die ein Gespräch begleitende Mimik ein."
Diese Sitte, die keinerlei rechtlichen Status besitzt, steht auf der einen Seite, das Recht zur freien und ungestörten Ausübung der Religion für verschleierte Frauen auf einer anderen. Hier muß eine Güterabwägung vorgenommen werden - ein wichtiger Schritt, den Rhein versäumt hat.
Ohnehin beruht dieses häufig zu hörende Argument meines Wissens nur auf Annahmen; es gibt keine auf Studien und Erfahrungen basierenden, gut belegten Fakten und darauf aufbauende Gutachten, die es erlauben, mit einem solchen Argument derart tief in das von der Verfassung garantierte Recht auf Religionsfreiheit einzugreifen, wie Rhein es mit seinem Erlaß tut.
Weiter heißt es: "Mit einer Burka ist dies nicht möglich."
Es ist fraglich, ob dies überhaupt erforderlich ist. Ein Recht auf diese Möglichkeit besteht jedenfalls nicht; ein Innenminister sollte das freilich wissen.
Weiter: "Die angestrebte und von allen gesellschaftlichen Kräften zu Recht eingeforderte offene, bürgerfreundliche und transparente Arbeitsweise der Verwaltung wäre durch das Tragen einer vollständigen Verhüllung von vorne herein chancenlos."
Für diese Behauptung könnte Rhein sicherlich Belege vorlegen - wenn es denn welche gäbe. Im Prinzip ist seine Äußerung nichts weiter als ein Blick in eine doch recht trübe Glaskugel, die man normalerweise in Kreisen wie "Politically Incorrect", den Pro-Bewegungen, "Akte Islam", der "Bürgerbewegung Pax Europa" usw. vermutet, deren Argumentation gegen die islamische Verschleierung Rhein eins zu eins übernimmt, ohne sich dabei von deren ausländerfeindlicher und islamophober Gesinnung abzugrenzen.
Ich bezweifle jedenfalls, eine "offene, bürgerfreundliche und transparente Arbeitsweise" sei nur zu erreichen, wenn man im öffentlichen Dienst ein Burkaverbot erläßt.Ich sehe kein Problem etwa in einem Bürgeramt mit einer verschleierten Frau offen und vertrauensvoll zu kommunizieren.
Weiter: "'Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und gerade solche, die Bürgerkontakt haben, dürfen nicht verschleiert sein. Verhüllte Frauen vermitteln in unserer westlichen Kultur ein Bild, das sich mit unseren freiheitlichen und weltoffenen Werten nicht vereinbaren lässt.'"
Von Freiheit und Weltoffenheit zu reden und dann den Schleier zu verbieten, ist eine Farce. Hier wird ein Frauenbild transportiert, das muslimische Frauen abwertet. Die meisten verschleierten Frauen tragen ihren Schleier freiwillig und ohne dazu gezwungen worden zu sein. Erst das Burkaverbot nimmt ihnen ihre Freiheit und übt damit einen Zwang aus, der dem Prinzip der Gleichberechtigung und der Emanzipation widerspricht.
Weiter: "'Mehr noch: die Burka kann auch als Zeichen einer Haltung gegen die Werte der westlichen Welt verstanden werden.'"
Offen bleibt, ob Rhein hier an das Verständnis der den Schleier tragenden Frau denkt - oder an das Verständnis Dritter beim Anblick des Schleiers.
Daei handelt es sich jedenfalls um eine Pauschalisierung und damit in der Regel um ein Mißverständnis. Wer will, kann auch das Kopftuch, das Kreuz, die Kippa, den Davidsstern usw. usf. falsch verstehen (wie es ja auch oft genug der Fall ist). Damit wären wir wieder an dem Punkt angelangt, daß solche Symbole dann auch verboten werden müßten, weil sie als Zeichen einer nicht zu billigenden Haltung verstanden werden können.
Im Übrigen haben wir in Deutschland kein Gesinnungsstrafrecht. Auch wenn es im Hinblick auf ein Burkaverbot nicht um das Strafrecht geht, sollte man diesen Grundsatz doch berücksichtigen.
Immerhin verstößt der Staat hier gegen die weltanschauliche Neutralität, wenn er aus einer vermeintlichen oder tatsächlichen Gesinnung ein Verbot ableitet, das zudem die Religionsfreiheit verletzt.
Weiter: "'Um wieder Rechtssicherheit herzustellen, werde ich in einem Erlass den Beamtinnen und Beamten und den im öffentlichen Dienst Beschäftigen des Landes Hessen das Tragen der Burka während der Dienstzeit verbieten', so der für die Grundsatzangelegenheiten des öffentlichen Dienstrechts zuständige Innenminister Boris Rhein abschließend."
Wie gesagt, der Erlaß verstößt meines Erachtens in eklatanter und verfassungswidriger Weise gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil unter den "dauernd sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Glaubensrichtung" nur der Schleier muslimischer Frauen verboten wird, andere derartige Zeichen aber erlaubt bleiben sollen.
Rhein verletzt in schwerwiegender Weise das Recht muslimischer Frauen auf freie und ungestörte Ausübung ihrer Religion und offenbart auch damit eine verfassungsfeindliche Gesinnung.
Auch der Hinweis auf die Kommunikation vermag nicht zu überzeugen. Auch wenn man den Schleier und etwa eine Sonnenbrille nicht miteinander vergleichen kann, weil Letztere nicht unter die Religionsfreiheit fällt, so würde doch ein Verbot im Hinblick auf die Kommunikation weitere Gegenstände umfassen müssen, beispielsweise eine Sonnenbrille, möglicherweise auch starkes Make-up oder einen kräftigen Vollbart.
Auch die übrigen Begründungen des hessischen Innenministers lassen nicht erkennen, warum nur und ausschließlich der Schleier muslimsicher Frauen unter das Verbot fällt.
Ich habe den Verdacht, daß es Boris Rhein bei seinem Burkaverbot für den öffentlichen Dienst vor allem darum geht, Stimmen aus dem rechtspopulistischen und rechtsextremistischen Lager abzufischen, ausländerfeindlich und islamophob gesinnte Stimmen für sich zu gewinnen.
|
Kommentare
Alle Kommentare dieses Beitrages als RSS-Feed.