Startseite Religionsfreiheit Baden-Württemberg: CDU, FDP und SPD für Kopftuchverbot

Social Bookmarks

Add to: Mr. Wong Add to: Webnews Add to: Icio Add to: Oneview Add to:  FAV!T Social Bookmarking Add to: Favoriten.de Add to: Seekxl Add to: Social Bookmark Portal Add to: BoniTrust Add to: Power-Oldie Add to: Bookmarks.cc Add to: Newskick Add to: Newsider Add to: Linksilo Add to: Readster Add to: Yigg Add to: Linkarena Add to: Digg Add to: Del.icoi.us Add to: Reddit Add to: Simpy Add to: StumbleUpon Add to: Slashdot Add to: Netscape Add to: Furl Add to: Yahoo Add to: Blogmarks Add to: Diigo Add to: Technorati Add to: Newsvine Add to: Blinkbits Add to: Ma.Gnolia Add to: Smarking Add to: Netvouz Add to: Folkd Add to: Spurl Add to: Google Add to: Blinklist Information
Social Bookmarking
204394
Baden-Württemberg: CDU, FDP und SPD für Kopftuchverbot PDF Drucken E-Mail
Burkaverbot - Religionsfreiheit
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Freitag, den 02. Dezember 2005 um 14:00 Uhr

Der baden-württembergische Landtag hat im Dezember 2005 nach erster Lesung über Gesetzesanträge beraten, die CDU und FDP sowie SPD eingebracht haben, um ein Verbot muslimischer Kopftücher an Kindergärten in kommunaler Trägerschaft durchzusetzen.

Das Gesetz soll Mitte Dezember verabschiedet werden.

Während CDU und FDP ein grundsätzliches Kopftuchverbot für muslimische Erzieherinnen erreichen wollen, sieht der Antrag der SPD eine Ausnahmeregelung für Einzelfälle vor, die von den Städten zu prüfen seien. Dies haben CDU und FDP entschieden abgelehnt.

Die Grünen im Landtag haben sich gegen eine gesetzliche Lösung ausgesprochen.

Vertreter der SPD erklärten, das Kopftuchverbot bedeute keine Ausgrenzung der muslimischen Religion und Kultur, und da eine Mehrheit der im Land lebenden Muslime das Tragen eines Kopftuches ablehne, sei das Verbot auch in ihrem Sinn. Zudem erinnerten sie an die Neutralitätspflicht, die auch für Kindergärten gelte.

FDP-Abgeordnete erklärten, das Kopftuch diene nicht der Förderung der Integration. Ausnahmen, wie von der SPD vorgesehen, setzten ein falsches Signal.

CDU-Vertreter beriefen sich auf die Rechtssicherheit, als sie den von der SPD geplante Erlaubnisvorbehalt der Kommunen ablehnten. Eine einheitliche Regelung sei erforderlich.

Vertreter der Grünen-Fraktion verwiesen auf rund 30 muslimische Erzieherinnen in Stuttgarter Kindergärten, die mit Kopftuch arbeiteteten, ohne daß es zu Problemen käme. Folge eines Kopftuchverbotes könnte die Einrichtung muslimischer Kindergärten sein, was wiederum die Integration behindern würde.

Sollte nach dem Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen nun auch eines für Erzieherinnen ausgesprochen werden, fragt man sich, was als nächstes kommt: Kopftuchverbote für Hebammen und Krankenschwestern auf Säuglings- und Kinderstationen? Möglicherweise könnte ein Neugeborenes, wenn es gleich nach der Geburt eine bekopftuchte Gestalt erblickt, einen schweren Schaden nehmen.

Auf jeden Fall geht mit diesem Verbot die Ungleichbehandlung von Muslimen in eine weitere Runde, geht wieder ein gerütteltes Maß an Religionsfreiheit verloren.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 02. März 2010 um 14:59 Uhr
 

Kommentar schreiben

Bitte beachten Sie die Verhaltensregeln, die allgemeinen Nutzungsbedingungen, die Erklärung zum Datenschutz und den Haftungsausschluß im Impressum.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß Ihr Kommentar erst vom Webmaster freigeschaltet werden muß, um unerwünschte Werbung zu verhindern. Die Freischaltung erfolgt so schnell wie möglich.

AdministrationXML Sitemap