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Über die Verfügbarkeit von Menschenwürde und Menschenrechten PDF Drucken E-Mail
Burkaverbot - Religionsfreiheit
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Donnerstag, den 12. Januar 2012 um 19:34 Uhr

Im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Menschenwürde und Menschenrechten gibt es zwei Meinungen:

  1. Menschenwürde und Menschenrechte unterliegen der Verfügungsgewalt von Individuen,  und wenn die Würde und die Rechte einzelner Individuen miteinander konkurrieren, sind die Rechtsgüter sorgfältig abzuwägen
  2. Menschenwürde und Menschenrechte unterliegen der Verfügungsgewalt der Gemeinschaft und werden von dieser Individuen jeweils gewährt, wenn dies dem Allgemeinwohl dient

Natürlich ist die Meinungsbildung nicht ganz so schwarz-weiß wie oben dargestellt, es gibt auch noch diverse Graustufen, aber auf deren Darstellung sei hier der Einfachheit halber verzichtet.

Im Hinblick auf die Verschleierung muslimischer Frauen wird immer wieder die zweite Position vertreten - interessanterweise von zwei völlig gegensätzlichen Gruppen, die wohl doch so unterschiedlich nicht sind:

  1. Islamische "Hardliner" fordern die Verschleierung aller Frauen und erklären, dies diene dem Gemeinwohl, verletze darum weder die Menschenwürde noch verstoße es gegen die Menschenrechte
  2. Westliche "Hardliner" (oft FeministInnen) fordern ein allgemeines Burkaverbot und erklären, dies diene dem Gemeinwohl, verletze darum weder die Menschenwürde noch verstoße es gegen die Menschenrechte

Immer liegt die Auffassung zugrunde, daß die Menschenwürde und die Menschenrechte ihren Anker außerhalb des Individuums haben müssen und diesem somit nur mittelbar verfügbar sind.

Aus christlicher Sicht ist die Würde des Menschen und sind seine Rechte daran gebunden, daß er nach dem Bilde Gottes geschaffen ist, sie sind darum unverletzlich - und unterliegen allein der Verfügungsgewalt des Individuums, und die Gemeinschaft darf im Sinne des Gemeinwohls nur dann eingreifen, wenn eine Kollision unterschiedlicher Überzeugungen ein sorgfältiges Abwägen erforderlich machen, das letztlich in einem fairen Kompromiß endet. 

Das muß je und je eine Einzelfallentscheidung sein - und nach christlicher Überzeugung sind die Interessen einer Minderheit von der Mehrheit in besonderer Weise zu schützen, weil der Starke eine Verantwortung für die Schwächeren hat.

Wer die Menschenwürde und die Menschenrechte aus der Verfügungsgewalt des Individuums herausnimmt und einem vermeintlichen oder tatsächlichen Gemeinwohl unterstellt, errichtet einen Totalitarismus, in dem ein selbstbestimmtes, würdevolles Leben nicht mehr möglich ist.

Eine solche Gesellschaft wird eher früher als später einen Beobachtungsapparat aufbauen, so daß jedes Indiviuum ständiger Beobachtung, ja Ausspitzelung unterliegt - und Abweichler zur Rechenschaft gezogen werden. Eine solche Gesellschaft nützt irgendwann nur noch sich selbst, aber nicht mehr dem Wohl der Menschen.

Frauen müssen im Hinblick auf die Verschleierung die alleinige Verfügungsgewalt über ihre Menschenwürde und ihre Menschenrechte haben, sie dürfen keinesfalls gezwungen werden, diese Gewalt an andere zu delegieren.

Hierher gehört auch, daß verschleierte Frauen die Deutungshoheit über ihren Schleier haben - sie allein bestimmen, ob das Tragen oder Nichttragen des Kopftuches oder des Schleiers ihre Würde verletzt oder nicht, ob dies ihre Rechte verletzt oder nicht. Niemand außer den betroffenen Frauen selbst hat das Recht, hier eine Deutung vorzunehmen.

Wer Kopftuch oder Schleier mit der Begründung verbieten will, es fördere die "Unterdrückung der Frauen", dem sei gesagt, daß es natürlich auch so etwas wie ein Recht auf "Unterdrückung" gibt, also ein Recht darauf, ein selbstbestimmtes Leben auf anderen Gleisen als denen des westlichen Feminismus zu leben, etwa auf den Gleisen eines modernen islamischen Feminismus. Der westliche Feminismus spielt sich viel zu oft als alleinseligmachende Institution der Würde der Frauen und der Frauenrechte auf und als Anwalt aller Frauen - doch viele Frauen geben ihm gar kein Mandat. Um es übersptitzt auszudrücken: Wenn eine Frau sich unterdrücken lassen will, dann kann sie das tun, und wer ihr das nicht zugesteht, der verletzt ihre Menschenwürde und ihre Menschenrechte.

Problematischer ist aber die Sichtweise, daß das selbstbestimmte Leben einer muslimischen Frau naxch Koran und Sunna "Unterdrückung" sei. Dies ist Kulturrassismus unter dem Deckmantel der Emanzipation. 

Wer das Kopftuch und den Schleier mit Unterdrückung der Frauen gleichsetzt, macht sie zu Opfern und sich selbst zu deren Anwälten, ohne dafür ein Einverständnis eingeholt zu haben. Ein solches Vorgehen ist für die Frauen entwürdigend.

Es ist das gleiche wie jene Äußerungen mancher verschleierter Frauen, unverhüllte Frauen seien wie "ein Haus ohne Gardinen - also zu verkaufen oder zu vermieten", mit anderen Worten "Schlampen".

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 12. Januar 2012 um 20:48 Uhr
 

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