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Religionsfreiheit
In dieser Kategorie finden Sie Artikel, die sich mit dem Aspekt der Religionsfreiheit in Bezug auf Kopftuch und Schleier befassen
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Burkaverbot -
Religionsfreiheit
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Geschrieben von: Michael Molthagen
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Donnerstag, den 12. Januar 2012 um 19:34 Uhr |
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Im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Menschenwürde und Menschenrechten gibt es zwei Meinungen:
- Menschenwürde und Menschenrechte unterliegen der Verfügungsgewalt von Individuen, und wenn die Würde und die Rechte einzelner Individuen miteinander konkurrieren, sind die Rechtsgüter sorgfältig abzuwägen
- Menschenwürde und Menschenrechte unterliegen der Verfügungsgewalt der Gemeinschaft und werden von dieser Individuen jeweils gewährt, wenn dies dem Allgemeinwohl dient
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 12. Januar 2012 um 20:48 Uhr |
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Burkaverbot -
Religionsfreiheit
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Geschrieben von: Michael Molthagen
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Mittwoch, den 02. Februar 2011 um 19:22 Uhr |
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Bisher liegt mir der Erlaß des hessischen Innenministers Boris Rhein (CDU), mit dem im öffentlichenDienst das Tragen der " Burka" verboten wird, noch nicht für einen Kommentar vor.
Ich kann darum nur eine Presseerklärung des Innenministreriums zu diesem Erlaß kommentieren, die gestern veröffentlicht worden ist.
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Burkaverbot -
Religionsfreiheit
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Geschrieben von: Michael Molthagen
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Mittwoch, den 02. Februar 2011 um 11:40 Uhr |
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Deutschland ist einerseits ein weltanschaulich neutraler Staat, der andererseits die Weltanschauungen als individuelle Überzeugungen und als Gemeinschaften wohlwollend fördert - insbesondere wenn sie sich positiv in die Gesellschaft einbringen. Eine Art "weltanschauungszugewandter Laizismus" also.
Zugleich herrscht weithin die Annahme vor, aus der weltanschaulichen Neutralität des Staates folge als Konsequenz eine Pflicht für Vertreter des Staates, ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Weltanschauung nicht zu bekunden. Damit fallen dann in vielen Bundesländern insbesondere das Kopftuch und der Schleier muslimischer Frauen unter ein Veto, manchmal wird außerdem der gebotene Gleichbehandlungsgrundsatz angewandt und ebenso die Kreuze der Christen, die Kippas der Juden usw. verboten.
Persönlich bin ich jedoch gerade als Baptist überzeugt, daß diese Verpflichtung zu weit geht.
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Burkaverbot -
Religionsfreiheit
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Geschrieben von: Michael Molthagen
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Freitag, den 17. Dezember 2010 um 11:22 Uhr |
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Die rechtspopulistische "Interessengemeinschaft gegen Salafisten e.V." in Mönchengladbach bietet auf ihrer Webseite ein "Muster Bürgerantrag Burkaverbot" zum Download an, um mit dessen Hilfe einen Bürgerantrag auf Geltendmachung "des Hausrechts in Bezug auf ein Verbot der Burka" zu stellen. Ich beziehe mich in diesem Kommentar auf die Version, die für alle Bundesländer zur Verfügung gestellt wird (es gibt auch Versionen für Mönchenladbach und Nordrhein-Westfalen).
Dieser Kommentar beleuchtet die Darstellungen des Musterbürgerantrags kritisch und will betroffenen Bürgerinnen und deren Fürsprechern eine Hilfe an die Hand geben, um sich gegen diesen Bürgerantrag, so er denn in ihrer Stadt gestellt wird, zur Wehr zu setzen. Ich hoffe, er kann auch den Entscheidungsträgern der Kommunen, in denen ein solcher Bürgerantrag gestellt wird, von Nutzen sein.
Mein Kommentar ist dabei kein juristisches oder islamwissenschaftliches Gutachten. Er stammt auch nicht von einem Muslim, sondern von einem evangelischen Christen ( Baptisten), der zudem kein Befürworter der Verschleierung ist, wohl aber ein Verfechter der allgemeinen Religionsfreiheit.
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 18. Dezember 2010 um 14:52 Uhr |
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Burkaverbot -
Religionsfreiheit
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Geschrieben von: Michael Molthagen
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Mittwoch, den 27. Januar 2010 um 20:47 Uhr |
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Im Folgenden möchte ich Gründe aufführen, die aus meiner Sicht gegen Verbote von Schleiern wie Burqa, Niqab usw. sprechen.
Der wichtigste Grund ist natürlich der, daß die Religionsfreiheit gemäß Artikel 4 des Grundgesetzes das Recht muslimischer Frauen schützt, ihre Religion auch dadurch auszuüben, daß sie sich gemäß ihrer religiösen Überzeugungen komplett verschleiern.
Immanente Einschränkungen der Religionsfreiheit gibt es, allen voran durch die negative Religionsfreiheit. Einschränkungen erfordern selbstverständlich, daß durch das Ausüben der Religion die Rechte Dritter in nicht hinnehmbarer Weise verletzt werden. In einem solchen Fall muß eine Abwägung der miteinander konkurrierenden Rechtsgüter erfolgen.
Mir ist kein Recht Dritter bekannt, das durch die komplette Verschleierung von Frauen grundsätzlich in so starkem Maße verletzt wird, daß die Verschleierung prinzipiell verboten werden müßte. Einwände beruhen meist auf "Glauben", auf Bauchgefühl, auf Hörensagen, auf Vermutungen - aber nie auf harten, nachprüfbaren Fakten, auf klaren Beweisen. Jeder Versuch, die Religionsfreiheit für komplett verschleierte Frauen außer Kraft zu setzen, wird auf Basis dieser "Glaubensaussagen" zu einem "Hexenprozeß".
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 02. März 2010 um 14:52 Uhr |
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