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Wie mehrere Medien heute berichten, wurde einer muslimischen Mitarbeiterin nach zehn Jahren gekündigt, weil sie nicht bereit ist, bei der Arbeit in einem Altenpflegeheim auf ihr aus Glaubensgründen getragenes Kopftuch zu verzichten.
Bei der Frau handelt es sich um eine Putzfrau, die für einen externen Dienstleister in einem katholischen Pflegeheim im nordrhein-westfälischen Neuss arbeitet.
Das Heim hat Mitte des letzten Jahres eine Kleiderordnung erlassen, die Mitarbeitern jede Art von Kopfbedeckungen verbietet - unklar ist, ob dieses Verbot auch den Schleier von Nonnen oder das Häubchen von Diakonissen betrifft.
Das Pflegeheim hat darauf bestanden, daß auch die Mitarbeiter des externen Reinigungsunternehmens auf diese Regeln Rücksicht nehmen.
Da der Dienstleister der Mitarbeiterin keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen konnte, diese aber auch nicht auf ihr Kopftuch verzichten will, wurde ihr gekündigt.
Der Fall wird nun vor einem Arbeitsgericht verhandelt werden. Zugleich sucht der bisherige Arbeitgeber weiter nach einem Arbeitsplatz für die Muslima.
[Update] Mittlerweile hat der Betreiber des katholischen Seniorenheims, die St. Augustinus Kliniken in Neuss, Medienberichten zufolge dementiert, daß der externe Dienstleister von der Leitung des Pflegeheims aufgefordert worden sei, die für Angestellte des Heims geltende Kleiderordnung auch auf externe Mitarbeiter anzuwenden.
Von den zehn Jahren bei dem externen Dienstleister hat die Frau übrigens drei Jahre im Johannes-von-Gott-Pflegeheim gearbeitet.
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