Startseite News Burkaverbot verfassungsrechtlich nicht möglich

Social Bookmarks

Add to: Mr. Wong Add to: Webnews Add to: Icio Add to: Oneview Add to:  FAV!T Social Bookmarking Add to: Favoriten.de Add to: Seekxl Add to: Social Bookmark Portal Add to: BoniTrust Add to: Power-Oldie Add to: Bookmarks.cc Add to: Newskick Add to: Newsider Add to: Linksilo Add to: Readster Add to: Yigg Add to: Linkarena Add to: Digg Add to: Del.icoi.us Add to: Reddit Add to: Simpy Add to: StumbleUpon Add to: Slashdot Add to: Netscape Add to: Furl Add to: Yahoo Add to: Blogmarks Add to: Diigo Add to: Technorati Add to: Newsvine Add to: Blinkbits Add to: Ma.Gnolia Add to: Smarking Add to: Netvouz Add to: Folkd Add to: Spurl Add to: Google Add to: Blinklist Information
Social Bookmarking
204381
Burkaverbot verfassungsrechtlich nicht möglich PDF Drucken E-Mail
Burkaverbot - News
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Mittwoch, den 19. Januar 2011 um 10:32 Uhr

Zu dem im Titel wiedergegebenen Ergebnis kamen die Teilnehmer einer Podiumsdiskussion am 13. Januar in der Universität Bielefeld " Burka, Kopftuch und Grundgesetz".

An der Diskussion nahmen der Journalist und Lehrbeauftragte für Rechtswissenschaften Prof. Dr. Heribert Prantl (Bielefeld), die Verfassungsrichterin Dr. Christine Hohmann-Dennhardt (Karslruhe) und der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Heiner Bielefeldt (Bielefeld) teil.

Bisher hat, soweit mir bekannt, nur die "Islamische Zeitung" (IZ) über diese Podiumsdiskussion berichtet, obwohl wohl viele Vertreter der örtlichen Presse anwesend waren. Mir selbst war es leider nicht möglich, als Gast an dieser sehr gut besuchten Veranstaltung teilzunehmen.

Im Hinblick auf die Kopftuchdebatte erklärten die Teilnehmer der Podiumsdiskussion laut IZ, daß jede Frau, die es freiwillig trage, damit unter dem Schutz des vierten Artikels des Grundgesetzes stehe, woran auch nicht zu rütteln sei. Verbote für Lehrerinnen seien problematisch.

Es wurde auch darauf hingewiesen, daß ein öffentliches Kopftuchverbot eine Art Schlüssel zum Verbot aller religiösen Äußerlichkeiten sei, da eine Gleichbehandlung aller Religionen geboten sei.

Daß "Tendenzbetriebe" wie etwa kirchliche Krankenhäuser aufgrund des Staatskirchenrechts die Befugnis hätten, Frauen mit Kopftuch nicht anzustellen, wurde ebenfalls klargestellt

Im Hinblick auf die Burkadebatte erklärten die Teilnehmer, daß ein Verbot der Komplettverschleierung verfassungsrechtlich nicht möglich sei.

An den Schulen sei jedoch "Aufklärung" erforderlich, um gegen die Verschleierung vorzugehen, da diese "vollkommen von der Norm" abweiche. Die IZ schreibt nichts dazu, wer denn die "Normen" festlege oder "Abnormalität" definieren könne - oder ob es überhaupt Aufgabe der Schulen sein könne, in solchen Fragen "Aufklärung" im Hinblick auf solche "Normen" zu betreiben und das nicht eine Übertretung ihrer Kompetenzen darstellt.

 

Kommentare  

 
# BerichteMichael Molthagen 2011-01-19 10:39
Google News listet sie nicht, aber offenbar gibt es doch Berichte zu dieser Podiumsdisksusi on in den Medien.

Z.B. hier: nw-news.de/.../...
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren
 

Kommentar schreiben

Bitte beachten Sie die Verhaltensregeln, die allgemeinen Nutzungsbedingungen, die Erklärung zum Datenschutz und den Haftungsausschluß im Impressum.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß Ihr Kommentar erst vom Webmaster freigeschaltet werden muß, um unerwünschte Werbung zu verhindern. Die Freischaltung erfolgt so schnell wie möglich.

AdministrationXML Sitemap