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Zu dem im Titel wiedergegebenen Ergebnis kamen die Teilnehmer einer Podiumsdiskussion am 13. Januar in der Universität Bielefeld " Burka, Kopftuch und Grundgesetz".
An der Diskussion nahmen der Journalist und Lehrbeauftragte für Rechtswissenschaften Prof. Dr. Heribert Prantl (Bielefeld), die Verfassungsrichterin Dr. Christine Hohmann-Dennhardt (Karslruhe) und der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Heiner Bielefeldt (Bielefeld) teil.
Bisher hat, soweit mir bekannt, nur die "Islamische Zeitung" (IZ) über diese Podiumsdiskussion berichtet, obwohl wohl viele Vertreter der örtlichen Presse anwesend waren. Mir selbst war es leider nicht möglich, als Gast an dieser sehr gut besuchten Veranstaltung teilzunehmen.
Im Hinblick auf die Kopftuchdebatte erklärten die Teilnehmer der Podiumsdiskussion laut IZ, daß jede Frau, die es freiwillig trage, damit unter dem Schutz des vierten Artikels des Grundgesetzes stehe, woran auch nicht zu rütteln sei. Verbote für Lehrerinnen seien problematisch.
Es wurde auch darauf hingewiesen, daß ein öffentliches Kopftuchverbot eine Art Schlüssel zum Verbot aller religiösen Äußerlichkeiten sei, da eine Gleichbehandlung aller Religionen geboten sei.
Daß "Tendenzbetriebe" wie etwa kirchliche Krankenhäuser aufgrund des Staatskirchenrechts die Befugnis hätten, Frauen mit Kopftuch nicht anzustellen, wurde ebenfalls klargestellt
Im Hinblick auf die Burkadebatte erklärten die Teilnehmer, daß ein Verbot der Komplettverschleierung verfassungsrechtlich nicht möglich sei.
An den Schulen sei jedoch "Aufklärung" erforderlich, um gegen die Verschleierung vorzugehen, da diese "vollkommen von der Norm" abweiche. Die IZ schreibt nichts dazu, wer denn die "Normen" festlege oder "Abnormalität" definieren könne - oder ob es überhaupt Aufgabe der Schulen sein könne, in solchen Fragen "Aufklärung" im Hinblick auf solche "Normen" zu betreiben und das nicht eine Übertretung ihrer Kompetenzen darstellt.
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Z.B. hier: nw-news.de/.../...
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