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In einem "Spiegel"-Interview hat sich der Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, gegen ein Burkaverbot ausgesprochen. Von Muslimen fordert Kauder in Übereinstimmung mit den "Grundüberzeugungen unseres Wertesystems" die Gleichberechtigung von Mann und Frau, doch da das Grundgesetz keine Kleiderordnung vorschreibe, dürfe grundsätzlich jeder ein Kopftuch oder eine Burka tragen.
Ein Burkaverbot lehnt Kauder auch deshalb ab, weil niemand überprüfen könne, ob die Frauen sich freiwillig verschleierten oder nicht.
Zugleich lehnt Kauder jedoch ein Tragen muslimischer Kopfbedeckungen in öffentlichen Einrichtungen ab, da es sich dabei um ein "Zeichen religiöser Überzeugung" bei Muslimen handele.
Kommentar: Es erscheint mir fraglich, wie Kauder es begründen will, daß Muslimas zwar kein Kopftuch und damit wohl auch keinen Schleier in öffentlichen Einrichtungen tragen dürfen - ich gehe davon aus, daß er sich hier in erster Linie auf staatliche Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst bezieht, nicht aber auf Besucherinnen öffentlicher Einrichtungen -, dafür aber Christen beispielsweise Kreuze.
Gerade das Kreuz ist zweifellos ein "Zeichen religiöser Überzeugung", während man gerade bei Kopftuch und Schleier auch davon ausgehen kann und muß, daß viele Muslimas das Tragen einer Kopfbedeckung als Glaubenspflicht erkennen, nach der sie sich in der Öffentlichkeit zu verhüllen haben.
Von daher sind Kopftuch und Schleier sicherlich in einem noch stärkeren Maße durch das Recht auf freie Ausübung der Religion geschützt, als es bei einem Kreuz der Fall ist, dessen Tragen niemals als eine Pflicht des Glaubens dargestellt werden kann, sondern ausschließlich Bekenntnischarakter besitzt.
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