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Burkaverbot -
News
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Geschrieben von: Michael Molthagen
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Montag, den 13. Dezember 2010 um 20:20 Uhr |
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Im Streit zwischen einer Kopftuch tragenden Kinderpflegerin und einer privaten Kinderkrippe in Chanteloup-les-Vignes bei Paris hat das Gericht der Krippe Recht gegeben: Die muslimische Mitarbeiterin durfte aufgrund ihrer Weigerung, das Kopftuch abzunehmen, entlassen werden.
Damit hat das Gericht heute den in Frankreich geltenden Grundsatz der Trennung von Staat und Religion auch auf den Bereich privater Einrichtungen ausgedehnt, obgleich eine Antidiskriminierungsbehörde der Kinderkrippe vorgeworfen hatte, ihre Mitarbeiter an der freien Ausübung ihrer Religion zu hindern.
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