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In der Türkei hat die dortige Hochschulbehörde (YÖK) Medienberichten zufolge das Kopftuchverbot aufgehoben, mit dem es Kopftuch tragenden Frauen bisher untersagt war, an Vorlesungen teilzunehmen.
Wie es weiter heißt, sollen die Dozenten die Kopftuch tragenden Studentinnen registrieren und die Namen an ihre Vorgesetzten weitergeben.
In der Türkei galt lange ein strenges Kpftuchverbot für Studentinnen. Viele türkische Studentinnen sind darum auf Universitäten im Ausland ausgewichen, wo ihnen das Kopftuch nicht untersagt wird.
Die konservativ-islamische Regierungspartei AKP wendet sich strikt gegen jegliche Kopftuchverbote in der laizistischen Türkei und erringt hierbei regelmäßig Erfolge. Die Preisgabe des Kopftuchverbotes an den Hochschulen kann die AKP als großen politischen Erfolg verbuchen, während den Verfechtern des Laizismus diese Niederlage schwer zu schaffen machen dürfte.
Derzeit verhandeln Regierung und Opposition über neue Regelungen zum Kopftuch. In Bezug auf die Hochschulen sind durch den Erlaß der YÖK nun neue Voraussetzungen geschaffen worden.
Die Hochschulbehörde YÖK, ein ursprünglich in den 1980er Jahren gegründetes Gremium zur Verteidigung von Säkularismus und Laizismus, wird mittlerweile von der AKP dominiert. Sie steht im Grunde genommen vor ihrer Auflösung - und hat sich mit diesem Erlaß noch einmal sehr deutlich zu Wort gemeldet, ganz im Sinne der AKP und der Verfechter eines konservativen Islam.
Heute sollen rund zwei Drittel der muslimischen Türkinnen Kopftuch tragen; zugleich berichten Gegner der Verschleierung, daß der Druck auf Mädchen und Frauen, die kein Kopftuch tragen, stetig zunimmt.
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