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Wie von Beobachtern erwartet, hat der französische Senat per Gesetz die Komplettverschleierung im gesamten öffentlichen Raum verboten. Lediglich ein Senator hat gegen das Gesetz gestimmt, während 246 Senatoren dafür gestimmt haben. Die meisten Senatoren der Sozialisten und der Grünen haben sich bei der Abstimmung enthalten, indem sie den Saal verlassen haben.
Wenn nun noch das Verfassungsgericht dem Gesetz zustimmt, kann es in einem Monat in Kraft treten. Nach einer rund sechsmonatigen Übergangsfrist, in der verschleierte Frauen über ihre staatsbürgerlichen Pflichten "aufgeklärt" und zum "freiwilligen" Ablegen des Schleiers bewegt werden sollen, werden den Frauen ab dem Frühjahr schwere Strafen drohen, wenn sie ihre Persönlichkeitsrechte nicht aufgeben und weiterhin den Schleier tragen.
Das Gesetz sieht für Frauen, die sich trotz Verbot verschleiern, eine Strafe in Höhe von 150 Euro vor, hinzu kommt ein "staatsbürgerlicher Unterricht". Ehemänner oder Väter, die ihre Frauen oder Töchter zur Verschleierung zwingen, sollen eine Strafe in Höhe von 30.000 Euro bezahlen und zusätzlich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr antreten. Ist die betreffende Frau minderjährig, soll die Strafe verdoppelt werden. Unklar ist, wie die Regierung "Zwang" definiert und ob sie überhaupt eine Freiwilligkeit bei den verschleierten Mädchen und Frauen in Betracht zu ziehen bereit ist.
Weigert sich eine Frau, ihren Schleier abzunehmen, kann sie zudem festgenommen werden - hierfür haben Kritiker den Spruch geprägt, "willst du nicht aus dem Gefängnis raus, mußt du ins Gefängnis rein". Bis zu vier Stunden kann eine verschleierte Frau etwa festgehalten werden, um ihre Identität festzustellen.
Das Gesetz betrifft nach französischen Angaben etwa 2.000 Frauen, tatsächlich dürften es aber etwa 5.000 - 10.000 Frauen sein, von denen jede zweite eine zum Islam konvertierte Französin ist. Die meisten Frauen, die sich verschleiern, kommen nicht aus Familien, in denen die Verschleierung üblich wäre. Viele Frauen haben den Schleier gegen den Wunsch oder sogar gegen den Willen ihrer Familie angelegt.
Viele dieser Frauen haben erklärt, entweder gegen das Gesetz verstoßen oder aber das Haus nicht mehr verlassen zu wollen. Mehrere Islamgelehrte haben bereits sehr verschiedene Gutachten zum Umgang mit diesem umstrittenen Gesetz erstellt - manche fordern die Frauen auf, dem Gesetz Folge zu leisten, andere sind der Meinung, die Frauen sollten das Haus nicht mehr verlassen. Wieder andere rufen die betroffenen Frauen und ihre Familien auf, Frankreich zu verlassen.
Dieses Verbot ist zwar erst das zweite, das in Europa zur vollständigen Verbannung des Schleiers aus der Öffentlichkeit führen soll, aber nach dem der Vorreiter Belgien sein Vorhaben wegen des Zerbrechens der Regierung nicht hatte umsetzen können, ist es das erste, das tatsächlich in Kraft treten wird.
Fachleute erwarten allerdings, daß das Gesetz einer juristischen Überprüfung vor Verfassungs- und Menschenrechtsgerichtshöfen in Frankreich und Europa nicht standhalten wird.
Viele Muslime, auch solche, bei denen sich die Frauen nicht verschleiern, sehen in dem Verbot einen Angriff auf die islamische Religion und die Muslime in Frankreich. Dieses Verbot wird die Spannungen zwischen Frankreich und seinen Muslimen in erheblichem Maße verstärken.
Viele Beobachter der französischen Politik sehen in dem Verbot einen Versuch der Regierung, bei rechtspopulistischen und rechtsextremistischen Wählern zu punkten und von den vielfältigen Versäumnissen und Skandalen abzulenken.
Unklar ist, ob die Regierung in dem Verbot einen ersten Schritt für weitergehende Verbote sieht. Nicht wenige Beobachter gehen von dieser Annahme aus. Schon jetzt gilt an Frankreichs Schulen ein absolutes Kopftuchverbot, das möglicherweise in einem weiteren Schritt auf weitere Bereiche der Öffentlichkeit ausgeweitet werden soll.
Die Regierung betont im Gegensatz zu vielen anderen Befürwortern eines Burkaverbotes, daß es bei dem Verbot der Verschleierung nicht um Sicherheitsfragen geht. Die Regierung sieht in der Verschleierung einen Verstoß gegen die "republikanischen Grundsätze", vor allem aber eine Form der Unterdrückung und des Verstoßes gegen die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Daß die Regierung die Frauen allerdings mit 150 Euro und einem Zwangsunterricht in "Staatsbürgerkunde" bestrafen will, widerspricht freilich der Regierungserklärung, das Verbot solle die Frauen beschützen.
Rechtlich gesehen ist das Verbot kein Burkaverbot, sondern ein "Vermummungsverbot". In der Realität verschleiert dieser Trick jedoch nur die Absicht des Gesetzes, die Verschleierung muslimischer Frauen zu verbieten - offensichtlich führt der Weg zum gesetzlichen Burkaverbot über eine Gesetzesburka, mit der getrickst und getäuscht wird.
Seitdem die französische Politik über ein Burkaverbot debattiert, haben Drangsalierungen gegen verschleierte Frauen zugenommen. So haben Polizisten verschleieten Autofahrerinnen entgegen der früheren Praxis Strafzettel ausgestellt, und verschleierte Frauen wurden in der Öffentlichkeit verbal oder sogar tätlich angegriffen. Viele verschleierte Frauen verlassen seitdem ihre Wohnung nur noch, wenn es unbedingt erforderlich ist - und dann nach Möglichkeit in Begleitung, um vor fremdenfeindlichen Übergriffen geschützt zu sein.
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Kommentare
Möglich also, daß radikal-islamische Gegner des Burkaverbotes mit der Androhung eines Terror-Anschlages auf die Senatsentscheid ung reagieren.
Der zeitliche Zusammenhang zwischen der fremdenfeindlic hen Entscheidung des Senats und der Bombendrohung ist jedenfalls gegeben.
Andererseits aber ist Frankreich der europäische Staat und ist Frankreichs Staatschef derjenige europäische Politiker, dem ich durchaus zutraue, so etwas zu inszenieren.
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