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Im australischen Perth streiten Staatsanwaltschaft und Verteidiger vor Gericht um die Frage, ob eine Zeugin, deren Gesicht mit einem Niqab verschleiert ist, für ihre Aussage den Schleier abnehmen muß.
Die Zeugin wurde von der Anklage in den Zeugenstand gerufen. Die Verteidigung ist der Überzeugung, daß der Schleier es den Geschworenen unmöglich mache, die Aussage richtig zu bewerten, wenn das Mienenspiel der Frau vor ihren Augen verborgen bliebe.
Die Staatsanwaltschaft hält dagegebn, daß der Zwang, den Schleier vor Gericht abzunehmen, die Frau so sehr in Streß versetzen würde, daß ihre Aussage davon beeinträchtigt wäre.
Über diese Frage muß nun das Gericht entscheiden - die Entscheidung wird für den 19. August erwartet.
Möglicherweise im Zusammenhang mit der Forderung der Verteidigung, daß die Zeugin den Schleier abzunehmen habe, steht ein tätlicher Angriff auf den Angeklagten, Anwar Sayed, bei dem dieser verletzt wurde. Ein Anwalt Sayeds erklärte, sein Mandant habe nichts gegen die Komplettverschleierung, aber der Täter habe die Forderung der Anwälte möglicherweise anders interpretiert, als lehne Sayed die Verschleierung ab.
Anwar Sayed, Direktor des "Muslim Ladies College" in Kenwick, wird beschuldigt, sich vom Staat Geld erschlichen zu haben, indem er eine zu hohe Zahl von Schülerinnen abgerechnet hat. Die Zeugin, die in den Medien als "Tasneem" bekannt ist, war Dozentin an diesem College.
Update (19.08.2010): Heute hat die Richterin entschieden, daß die Zeugin ihren Gesichtsschleier während ihrer Aussage abehmen muß. Es sei für ein "faires Verfahren" erforderlich, daß die Geschworenen die Gesichter der beteiligten Personen sehen könnten.
Die Richterin betonte allerdings, daß ihre Entscheidung allein für diesen einen Fall gelte und keinen Präzedenzfall schaffe.
Problematisch ist meines Erachtens, daß sich die Richterin über die Religion der Zeugin äußerte und sich damit in gewisser Weise wie eine "Religionswächterin" verhielt, mithin die Religion politisiert hat: Sie entschied nämlich, die Zeugin trage den Schleier nicht, weil ihre Religion ihr dies "vorschreibe", sondern aus einer "privaten Entscheidung".
Die Zeugin hat sich dennoch positiv über die Entscheidung der Richterin geäußert, die sich viel Zeit dafür genommen habe. Sie werde die Entscheidung respektieren und den Schleier für die Aussage abnehmen.
In Australien ist die Debatte um den Schleier vor Gericht vorab in den Wahlkampf für die Parlamentswahlen, die am 21. August stattfinden, eingeflossen.
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