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Professorin für Öffentliches Recht: Burkaverbot rechtlich nicht begründbar PDF Drucken E-Mail
Burkaverbot - News
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Mittwoch, den 19. Mai 2010 um 17:33 Uhr

In einem Interview mit Deutschlandradio Kultur hält die Heidelberger Professorin für Öffentliches Recht, Ute Mager, ein Burkaverbot für "rechtlich nicht begründbar".

Der Juristin zufolge würde ein Verbot der Komplettverschleierung in das Recht auf Selbstbestimmung eingreifen. Solche Regelungen bedürften der Rechtfertigung: "Der Staat muss gute Gründe anführen, legitime Ziele, um Vorschriften zu machen über die Bekleidung".

Als Beispiele führt Ute Mager den "Schutz der Kommunikation jetzt in der Schule" an und den "Schutz im Straßenverkehr, der anderen Straßenverkehrsteilnehmer". Aber auch "gehäufte Fälle (...) von Banküberfällen" wären der Juristin zufolge "vielleicht" ein Grund, "in solchen Bereichen Verbote auszusprechen". Doch für "ein Verbot auf der Straße" könne sie ein "legitimes Ziel" nicht erkennen, allenfalls "wenn ein solcher Auftritt regelmäßig - aber das ist zweifelhaft -, regelmäßig zur Erregung öffentlichen Ärgernisses führen würde, wenn es Aufruhr gäbe, wenn der öffentliche Friede dadurch beeinträchtigt wird".

Darüber hinaus ist die Juristin der Meinung, daß der Staat seinen Bürgern keine "Pflicht zur Kommunikation auferlegen kann"; denn prinzipiell dürfe man die Kommunikation mit anderen verweigern, da die "individuelle Selbstbestimmung (...) über einem allgemeinen, objektiven Wert der Kommunikation" stehe.

 

 

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