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Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat Medienberichten zufolge ein verfassungsrechtliches Gutachten erstellt, demzufolge ein Burkaverbot für den gesamten öffentlichen Raum nach belgischem und französischem Vorbild und wie es unter anderem die FDP fordert aus rechtlichen Gründen unmöglich sei.
Das Gutachten wurde von dem CSU-Politiker Johannes Singhammer in Auftrag gegeben. Es definiert das Tragen einer kompletten Verschleierung als "ein starkes Bekenntnis zu den Kleidungsvorschriften des Islam" und erklärt, es gebe für die Bürger keinen "Anspruch im öffentlichen Raum vor den religiösen Einflüssen der Umwelt abgeschirmt zu werden.“.
Zudem kenne Deutschlands Rechtsordnung "keinen Erziehungsauftrag für seine Bürger, der ihn legitimiert, ein Verbot der Vollverschleierung auch gegen den Willen der betroffenen Frauen durchzusetzen", etwa um die Frauen zu "schützen", womit viele Forderungen nach einem Burkaverbot begründet werden.
Neben verfassungsrechtlichen Schranken stehe einem allgemeinen Burkaverbot auch die Garantie der Menschenwürde entgegen. Zu deren nicht unantastbaren Kern gehöre die Freiheit jedes Bürgers, einen Glauben zu bilden und diesen zu bekennen.
Ein Verbot der Komplettverschleierung im gesamten öffentlichen Raum verstoße gegen das Neutralitätsgebot des Grundgesetzes. Von der Verfassung her lasse es nicht nicht rechtfertigen.
Allerdings lehnt das Gutachten ein Verbot beim Ausüben öffentlicher Ämter nicht ab, zumal viele Landesgesetze das Tragen religiöser Symbole verböten. Um auch Bediensteten des Bundes das Tragen einer Komplettverschleierung zu untersagen sei ein Bundesgesetz erforderlich.
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