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Frankreichs Regierung hat neue Details zum geplanten Burkaverbot enthüllt: Eine Strafe von 150 Euro soll eine komplett verschleierte Frau zahlen, die sich in der Öffentlichkeit verschleiert. Zudem soll sie ein "staatsbürgerliches Praktikum" absolvieren.
Das "staatsbürgerliche Praktikum" soll Frauen "vermitteln", warum in Frankreich das Verhüllen des Gesichts unerwünscht sei.
Anstelle der Strafe von 150 Euro war ursprünglich eine Strafe von bis zu 750 Euro geplant. Die Regierung begründet die "geringe" Strafe damit, daß die Frauen angeblich in vielen Fällen zur Verschleierung gezwungen werden. Die Frauen, so glaubt die Regierung, seien häufig "Opfer", und das Gesetz solle nicht die französische Gesellschaft vor dem "Islamismus" schützen, sondern "die Frauen und ihre Rechte".
Allerdings kann die Regierung nicht mit harten Fakten dienen, ob denn überhaupt Frauen zum Tragen des Schleiers gezwungen werden und falls ja, um wie viele der schätzungsweise 5 - 10.000 komplett verschleierten Frauen es sich denn dabei handelt.
Immerhin kann man in jedem Fall davon ausgehen, daß jene Männer, die ihre Frauen zur Verschleierung zwingen, sie zugleich zwingen, das Haus nicht zu verlassen oder nur extrem selten in dringenden Fällen - und dann nur in Begleitung eines "Mahram"-Mannes (Ehemann, Vater, Bruder...) und keinesfalls alleine. Von daher bezweifeln Fachleute, daß das geplante Burkaverbot auch nur eine einzige Frau, die zur Verschleierung gezwungen wird, tatsächlich auf der Straße antreffen wird.
Damit beruht diese Argumentation letzten Endes auf bloßer Mutmaßung und auf einem Generalverdacht gegen muslimische Männer. Wer eine Frau zur Verschleierung zwingt, muß eine Geldstrafe von 15.000 Euro und bis zu einem Jahr Gefängnis fürchten - unklar bleibt allerdings, wie man etwaige Täter überführen möchte. Bisher deuten die Erklärungen der französischen Regierung eher darauf hin, daß man jeden Mann einer verschleierten Frau automatisch des Schleierzwangs verdächtigt.
Kommentar
An der neuen Regelung fallen erst einmal drei Punkte auf:
Erstens läßt man nun die "Sicherheitsinteressen" fallen, ohne dies allerdings zu erklären.Offenbar geht also von komplett verschleierten Frauen keine Gefahr aus - unter dem Schleier verstecken sich keine Betrüger, Diebe oder Terroristen. Danke, daß uns die französische Regierung das jetzt so deutlich erzählt hat - das ist immerhin ein Fortschritt und ein Freispruch für die komplett verschleierten Frauen vom Generalverdacht, irgendwie in kriminelle Machenschaften verstrickt zu sein.
Zweitens möchte man Frauen schützen - und weiß doch nicht einmal, ob es überhaupt Frauen gibt, die diesen Schutz wünschen oder brauchen. Der Staat kann keine harten, nachprüfbaren Fakten, keine repräsentativen Umfragen, keine detaillierten Analysen vorlegen, um die angenommene Schutzwürdigkeit der komplett verschleierten Frauen zu belegen. Es ist wohl nie zuvor im modernen Frankreich ein Gesetz mit so weitreichenden Folgen beschlossen worden, ohne daß so wenige Informationen über die zu "beschützenden" Frauen vorgelegen haben.
Drittens muß man sich schon fragen, warum man, wenn man die Frauen schützen will, überhaupt der Meinung ist, man müßte ihnen eine Geldstrafe und ein "staatsbürgerliches Praktikum" auferlegen. Mit dieser Strafe wird die Behauptung, es handele sich um Opfer, ad absurdum geführt. Entweder ist sie ein Opfer, dann muß man ihren Ehemann, Vater oder wen sonst zur Verantwortung ziehen, aber nicht das Opfer durch eine Strafe zum Täter stempeln. Oder aber die komplett verschleierte Frau ist eben eine Täterin, aber dann kann man nicht davon sprechen, daß diese Regelung die Frauen schützen soll. Dieser Widerspruch kann niemals vernünftig aufgelöst werden.
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