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Frankreich: Zwei Jahre Haft für verschleierte Frau PDF Drucken E-Mail
Burkaverbot - News
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Donnerstag, den 15. Dezember 2011 um 13:52 Uhr

Medienberichten zufolge drohen einer 32-jährigen Frau in Frankreich zwei Jahre Gefängnis, weil sie sich weigert, als Strafe für ihre Verschleierung in der Öffentlichkeit einen fünfzehntägigen Kurs in "Staatsbürgerkunde" zu absolvieren.

Zusätzlich zur Haftstrafe droht ihr eine Geldstrafe in Höhe von rund 32.000 Euro.

Da sie sich geweigert hat, ihren Schleier abzunehmen, durfte sie an der Verhandlung vor einem Gericht im Pariser Vorort Meaux nicht teilnehmen.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 15. Dezember 2011 um 14:06 Uhr
 

Kommentare  

 
# BurkaverbotKevin Kosler 2012-01-08 19:48
Meiner Meinung nach verdient dieses Urteil aus Frankreich ( 2 Jahre Haft )
volle Anerkennung.
Begründung : mit dem Tragen einer Burka wird ein steinzeitliches Menschenbild transportiert:
a.) Hilfs- und Schutzbedürftig keit der Frauen
b.) grundsätzliche Lüsternheit der Männer.
Ein derartiges Menschenbild widerspricht völlig dem aus der europäischen Aufklärung entstammenden Bild des freien, selbstverantwor tlichen Menschen
und ist daher kategorisch abzulehnen.
Oder unterstellen Sie tatsächlich den Frauen, hilflose Dummerchen zu sein, und den Männern, nur geile Böcke?
Bedenken Sie bitte, auch islamische Gelehrte sind Männer, denken auch die nur, sich an weiblichen Formen "aufzugeilen" ?
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# Kleidung als KommunikationMichael Molthagen 2012-01-09 10:34
Hallo Kevin,

es ist natürlich richtig: Kleidung ist Kommunikation. Die Kleidung, die wir tragen, sagt etwas über uns aus.

Wie jede nonverbale Kommunikation ist diese aber auch sehr davon abhängig, was der "Empfänger" verstehen will. Sie setzt darum beim Empfänger voraus, sich nicht durch Vorurteile dem Verstehen zu entziehen. Sie setzt Respekt voraus.

Eine Frau, die sich verschleiert, mag durchaus ein Bedürfnis nach Hilfe und Schutz haben - wer hat das nicht? Jeder Mensch hat das Recht, sich vor unerwünschten Blicken, vor Anmachversuchen usw. zu schützen. Das Menschen Schutz suchen, gehört zu den Grundbedürfniss en des täglichen Lebens. Darum etwa versehen wir ja unsere Häuser bei Streetview mit einer virtuellen "Burka". Darum gibt es im Kunsturheberrec ht einen ausdrücklichen Anspruch auf das Recht am eigenen Bild.

Eine verschleierte Frau mag darüber hinaus einigen Männern Lüsternheit unterstellen, und damit liegt sie ja keinesfalls falsch. Gäbe es diese Lüsternheit nicht, gäbe es die "Burka des Westens" nicht, den Silikon- bzw. Dichtungsmassen busen beispielsweise. Oder die Forderung nach einer Burkapflicht für dicke oder ältere Frauen, wenn diese es etwa wagen, enge Leggings oder Miniröcke zu tragen.

Sich vor solchen Blicken zu schützen bedeutet aber nicht, daß die betreffende Frau allen Männern Lüsternheit unterstellt - oder es ihr auch nur um "lüsterne Blicke" geht, sondern etwa um die Botschaft "Ich bin vergeben. Bitte keinen Annäherungsvers uch".

Kleidung ist Kommunikation, erfordert aber aufgrund der Einschränkungen , daß man nachfragt. Alles andere führt zu respektlosen Unterstellungen .
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# SteinzeitMichael Molthagen 2012-01-09 11:05
Auch wenn es OT ist, sei angemerkt, daß die Steinzeit in gewisser Weise eine herausragende Zeit der menschlichen Entwicklung gewesen ist.

Von daher kann man es etwa nicht als "steinzeitlich" bezeichnen, wenn man mit dem Verbot von Kleidungsstücke n Frauen "befreien" will. Das zeugt nämlich gerade nicht von einer besonderen Höhe jener menschlicher Weisheit, die den Homo s. sapiens ja angeblich auszeichnet. Was erreicht man denn mit einem Burkaverbot?
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