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Wer im australischen New South Wales eines Verbrechens verdächtig ist, kann von der Polizei im Rahmen einer Kontrolle unter Androhung einer Geldstrafe in Höhe von 5.500 australischen Dollar gezwungen werden, das Gesicht zwecks Identifizierung zu zeigen, wenn es etwa etwa von einem Motorradhelm oder einem Schleier bedeckt ist.
Zwischen einem Motorradhelm und dem von der Religionsfreiheit geschützten Schleier wird dabei in keiner Weise unterschieden, was durchaus nachvollziehbar ist, aber die wichtige Frage offen läßt, in wie weit man eine reine Schutzbekleidung und eine Kleidung, die unter dem besonderen Schutz der freien und ungestörten Ausübung der Religion steht, auf eine Stufe stellen kann.
Problematisch ist hierbei vor allem, daß Regierungschef Barry O'Farrell Medienberichten zufolge (z.B. hier) zum einen erklärt, man könnte keine Unterschiede zwischen "Musliminnen und Angehörigen anderer Religionen" vornehmen, dann aber einerseits von einem "Helm" spricht, andererseits von einem "Ganzkörper- oder (...) Gesichtsschleier". Dadurch entsteht eine extreme Schieflage zwischen "Angehörige anderer Religionen mit Helm" und "Musliminnen mit Schleier", da keine Religion das Tragen eines Helms aus religiösen Gründen empfiehlt oder zur Pflicht macht - eine solche Pflicht ergibt sich allenfalls aus der staatlichen Gesetzgebung -, wie das beim Schleier muslimischer Frauen der Fall ist.
Die neue Anordnung steht im Zusammenhang mit einem Fall, bei dem eine mutmaßliche Täterin freigesprochen wurde, weil aufgrund ihres Schleiers keine sichere Identifikation möglich war.
In mehreren Medienberichten über die neue Anordnung kommt zu kurz, daß die betreffende Muslima eines Verbrechens verdächtig sein muß, ehe die Polizei sie zwingen darf, den Schleier abzunehmen.
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