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In Australien wurde Carnita M., eine sich verschleiernde Muslima, freigesprochen, da sie im Hinblick auf die ihr zur Last gelegte Tat wegen der Verschleierung des mitmaßlichen Täters nicht sicher zu identifizieren war und somit erhebliche Zweifel an ihrer Täterschaft bestanden.
Hintergrund ist eine Verkehrskontrolle, bei der eine australische Autofahrerin aufgefordert wurde, ihren Schleier zu heben, damit sie identifiziert werden konnte. Die Fahrerin warf dem Polizisten daraufhin vor, er habe sie nur wegen ihres Schleiers angehalten. Dieser Vorfall wurde vom Polzeiwagen aus auf Video aufgenommen.
Später kam eine verschleierte Person, die sich als jene Autofahrerin ausgegeben hat, zur Polizeiwache, um den betreffenden Polizisten anzuzeigen, er habe ihren Schleier bei jener Kontrolle zu entfernen versucht. Das Video beweist allerdings das Gegenteil.
Aufgrund dessen wurde die Autofahrerin daraufhin wegen einer Falschaussage zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt.
Dieses Urteil wurde jedoch jetzt wieder aufgehoben, da nach Überzeugung des Gerichts nicht bewiesen werden konnte, daß die kontrollierte Autofahrerin und jene verschleierte Frau, die dem Polizisten vorgeworfen hatte, ihr den Schleier abnehmen zu wollen, ein und dieselbe Frau waren. Offenbar hat die Polizei die Identität der betreffenden Frau nicht überprüft.
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Kommentare
So kann ich nicht garantieren, daß die o.g. Details alle korrekt sind - doch die eigentliche Handlung ist wohl unstrittig.
Ich vermag nicht zu beurteilen, wer hier ggf. welche Fehler begangen hat.
Die Frage ist halt: Wie soll man damit umgehen, wenn ein Polizist die Anzeige einer verschleierten Frau aufnimmt, allerdings ihre Identität nicht überprüft - sei es, weil sie sich weigert, sei es, weil er keine Scherereien haben, nicht des Rassismus verdächtig sein möchte?
Dieses Problem ist eigentlich keines, Lösungen lassen sich finden (die meisten Frauen werden sich nicht weigern, ihren Schleier zwecks Überprüfung ihrer Identität zu lüften, ggf. kann man dies einer Polizistin überlassen), aber es kann leicht zu einem Verwirrspiel wie in diesem Fall kommen.
Das dürfte freilich einige datenschutzrech tliche Probleme mit sich bringen.
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