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Berlin: Angriff auf verschleierte Frau PDF Drucken E-Mail
Burkaverbot - News
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Freitag, den 27. Mai 2011 um 16:55 Uhr

Medienberichten zufolge hat ein Mann im Berliner Stadtteil Neukölln am Abend des 25. Mai zwei Frauen beleidigt, bespuckt und zudem eine der beiden Frauen, die mit einem Schleier bekleidet war, tätlich angegriffen.

Laut einem heute veröffentlichten Bericht von "Stadtmorgen.de" griff der Mann sein verschleiertes Opfer mit einer Glasflasche an und traf die Frau zudem mit Schlägen und Tritten an Oberkörper und Kopf. Sie mußte ärztlich behandelt werden.

Couragierte Passanten konnten den Mann festhalten, bis die Polizei eintraf, die den Mann hat festnehmen können. In seiner Wohnung wurde neben nicht näher beschriebenen Beweismitteln auch Munition gefunden. Die Staatsanwaltschaft Berlin und das Staatsschutzkommissariat beim LKA ermitteln gegen den mutmaßlichen Täter wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung.

Ob die oft am Rande der Volksverhetzung geführte Burkadebatte und das von Vertretern verschiedener rechter Parteien und Vereinigungen, aber auch von ertlichen Politikern der bürgerlichen Mitte wie Union, FDP, SPD und Grünen befürwortete Burkaverbot als geistige Brandstiftung gewirkt und den mutmaßlichen Täter zu seinem Vorgehen befeuert haben muß sicherlich noch ermittelt werden - und auch, welche Konsequenzen das für die Debatte haben muß.

Keinesfalls darf diese Attacke und was dazu führte unter den Teppich gekehrt werden.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 27. Mai 2011 um 17:00 Uhr
 

Kommentare  

 
# Die Geister sind nun daAndreas 2011-05-27 18:41
und es werden mehr werden.

In 'SPD: Forderung nach Burkaverbot' hatte ich es bereits kommentiert.

Die Brandstifter haben den Boden trefflich vorbereitet und die Saat gedeiht.
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# GlasflascheAndreas 2011-05-27 18:50
Fast hätte ich es übersehen:

Seit wann ist ein Angriff mit einer tödlichen Waffe (Glasflasche) Körperverletzun g?

Das ist ein Mordversuch!
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# Mordversuch oder Körperverletzun g?Michael Molthagen 2011-05-27 19:20
Ich bin kein Jurist, aber ich denke, das mit der Körperverletzun g haut schon hin - wobei ich sagen würde: Gefährliche Körperverletzun g (§ 223a StGB: "... ist die Körperverletzun g mittels einer Waffe... begangen"). Dabei dürfte es eine Rolle spielen, ob die Flasche zur Vorbereitung der Körperverletzun g so manipuliert wird, daß sie zur Stichwaffe wird (etwa durch Abbrechen des Halses) oder ob sie zum Schlagen verwendet wird.
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