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Martin Richard (CDU), Bürgermeister der hessischen Stadt Limburg an der Lahn, hat für alle Bediensteten im öffentlichen Dienst ein irrtümlich so genanntes Burkaverbot, also ein Verbot jeglicher Gesichts- bzw. Komplettverschleierung erlassen.
Das Verbot, das in allen Diensträumen und -fahrzeugen gelten soll, wird mit der politischen und religiösen Neutralitätspflicht im öffentlichen Dienst begründet und basiert auf dem Erlaß des hessischen Innenministers.
Die Verschleierung könne als "Zeichen einer Haltung gegen die Werte der westlichen Welt (...) verstanden werden" und "gefährde die Neutralität", heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Limburg an der Lahn.
Kommentar: Offenbar wird die Neutralitätspflicht höchst selektiv angewandt; denn es ist keine Rede davon, daß etwa auch Kopftücher oder Kreuze verboten werden. Immerhin können auch sie ohne Weiteres in höchst problematischer Weise verstanden werden (man bedenke nur, daß das Kreuz ein Marterwerkzeug der schlimmsten Art ist und untrennbar mit der Erinnerung an etliche Greueltaten der Christen verbunden ist, nicht nur im Hinblick auf die Kreuzzüge). Ob Kreuz, Kopftuch oder Kippa - nichts davon ist neutral.
Und soweit es die "Werte der westlichen Welt" betrifft, so sollten Freiheitsrechte wie die Religionsfreiheit oder die allgemeine Gleichstellung höchste Priorität genießen. Wenn dem nicht so ist, dann ist es mit den "westlichen Werten" nicht weit her.
Wer wirklich religiöse Neutralität will, der muß alle Religionen gleichstellen und darf niemanden bevorzugen oder benachteiligen.
Bisher gibt es übrigens keinen einzigen Fall einer Muslima, die in Limburg verschleiert im öffentlichen Dienst arbeiten will - bedenkt man, daß offenbar in diesem Jahr Kommunalwahlen anstehen, so kommt man nicht um die Frage herum, ob Richard mit seinem Burkaverbot auf Wählerstimmen aus dem rechten bzw. islamophoben Lager abzielt.
Er selbst erklärt zwar, es sei besser, die Verschleierung frühzeitig zu verbieten, "als sich später dem Verdacht auszusetzen, man würde auf eine Person bezogen handeln", aber darin kann man nur mit viel Mühe etwas anderes sehen als eine Verschleierung der tatsächlichen Beweggründe, die zu dem Verbot führen, das mit einer "Neutralitätspflicht" offensichtlich wenig zu tun hat, wenn nicht gleichzeitig auch Kopftücher, Kreuze usw. verboten werden.
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