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Vor kurzem hat die Fraktion der rechtspopulistischen "Bürgerbewegung Pro NRW" im Rat der Stadt Leverkusen ein Burkaverbot für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gefordert.
Laut Antrag sollte der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 21.02.2011 beschließen: "Für alle öffentlichen Bediensteten wird ein Verbot der Ganzkörperverschleierung ( Burka) mit sofortiger Wirkung ausgesprochen."
Wohlgemerkt: Nicht um die Verschleierung am Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst mit oder ohne Publikumsverkehr geht es in dem Antrag, sondern um eine generelle Kleiderregel, nach der allen öffentlichen Bediensteten auch privat jegliche Verschleierung verboten gewesen wäre.
Begründet haben die Fraktionsgeschäftsführerin Sandra Kruse und der Vorsitzender MdR Markus Beisicht wie folgt:
"Die Verschleierung der Frau ist ein Sinnbild für die Diskriminierung von Frauen. Der Schleier ist nach Ansicht iranischen Autorin und Anthropologin Chadortt Djavann kein Glaubenssymbol, 'sondern ein Zeichen der Erniedrigung der Frau. Man kann den Schleier mit dem Judenstern vergleichen. Dieser rechtfertigte auch jede Form von Gewalt.' Es wäre ein wichtiges Bekenntnis zur Menschenwürde, wenn ein Verschleierungsverbot wenigstens für öffentliche Bedienstete ausgesprochen würde. Für ein generelles Burka-Verbot könnte sich der Stadtrat nur deklaratorisch einsetzen. Ein Burka-Verbot wäre unabhängig von der jetzigen Situation angemessen, da es präventiv ein Zeichen für Menschenwürde darstellen würde."
Dazu eine kurze Stellungnahme aus dem Büro des Leverkusener Oberbürgermeisters: "Eine Ganzkörperverschleierung hat bei städtischen Bediensteten noch nie stattgefunden und ist auch nicht zu erwarten".
Ob ein Beschluß gefaßt wurde, ging aus den im Internet verfügbaren Unterlagen zu dieser Sitzung leider nicht hervor. Soweit ich es in Erfahrung bringen konnte, hat sich der Rat der Stadt Leverkusen jedoch nicht einmal mit dem Antrag befaßt.
Die "Bürgerbewegung Pro NRW" wird aufgrund der "deutlich verfassungsfeindlichen Ansichten zur Migrationspolitik" vom Verfassungsschutz beobachtet. Die Beobachtung steht im Einklang mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf, das die Verfassungsfeindlichkeit von "Pro NRW" sowohl am Parteiprogramm als auch am öffentlichen Auftreten der Funktionäre feststellt.
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