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Ist diese Webseite nach dem ab 1.1.2011 geltenden novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV-2011) mit einer Zugangsbeschränkung für Kinder und/oder Jugendliche versehen?
Nein; denn es handelt sich um bei Burkaverbot.de um eine Webseite, die gemäß JMStV-2011 "Nachrichtensendungen [und] Sendungen zum politischen Zeitgeschehen" entspricht und an deren Inhalten ein "berechtigtes Interesse" besteht, zumal es sich m.W. um die erste und bislang einzige nicht muslimische Home Page handelt, die sich ausschließlich mit der Kopftuch- und Burkadebatte befaßt.
Darum ist ab 2011 für Burkaverbot.de keine Altersbeschränkung nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag erforderlich.
Da es sich bei Burkaverbot.de nicht um eine kommerzielle Webseite handelt, ist auch kein Jugendschutzbeauftragter erforderlich und wird im Impressum auch nicht genannt.
Darüber hinaus enthält Burkaverbot.de ohnehin keine Inhalte, die gegen das Strafrecht verstoßen (was nach manchen Interpretationen des JMStV-2011 ohnehin eine Alterskennzeichnung und Zugangsbeschränkung unnötig macht).
Alle Inhalte dieser Webseite sind grundsätzlich für Kinder und Jugendliche geeignet und wollen Kindern und Jugendlichen helfen, sich im Hinblick auf Kopftuch oder Schleier tragende Frauen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln, die die Religionsfreiheit und die Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit achten und respektieren und in diesem Bereich die erforderliche Zivilcourage aufbringen, um Frauen, die in ihrer Freiheit und in ihren Grundrechten bedroht sind, im Rahmen ihrer Möglichkeiten beizustehen.
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