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Muslime gegen den Schleier PDF Drucken E-Mail
Burkaverbot - Häufige Fragen
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Mittwoch, den 02. Februar 2011 um 12:26 Uhr

Nur wenige muslimische Frauen tragen einen Schleier, die meisten geben sich mit Kopftuch zufrieden. Viele Muslime und selbst die islamischen Verbände und Organisationen sagen, ein Schleier sei nicht erforderlich oder nicht einmal islamisch. Sollte man darum nicht Druck ausüben, damit die wenigen Frauen, die einen Schleier tragen, diesen ablegen? Sind diese Stimmen nicht das beste Argument für ein Verbot des Schleiers?

Es ist tatsächlich so, daß nur wenige muslimische Frauen einen Schleier tragen.

In Deutschland tragen schätzungsweise 520.000 muslimische Frauen ab 16 ein Kopftuch. Das ist etwa jede dritte muslimische Frau. Dagegen tragen nur schätzungsweise 4.000 - 6.000 Frauen einen Schleier - das wären dann 0,8 - 1,2 % der Kopftuch tragenden und 0,3 - 0,4 % aller muslimischen Frauen ab 16.

Und es ist tatsächlich so, daß viele Muslime wie auch viele muslimische Verbände und Organisationen der Meinung sind, der Schleier sei gar nicht erforderlich oder habe gar nichts mit dem Islam zu tun (einige Verbände sprechen bewußt von der " Burka" und meinen dann meiner Überzeugung nach tatsächlich nur dieses vor allem aus Afghanistan und Pakistan bekannte Kleidungsstück, nicht aber die Verschleierung des Gesichts im Allgemeinen).

Schwieriger wird es dann, wenn es um die Frage geht, was frau denn tragen soll. Viele lehnen jede Kopfbedeckung ab - weswegen ja auch zwei von drei muslimischen Frauen kein Kopftuch tragen -, andere fordern halt die Bedeckung des Körpers mit Ausnahme von Händen und Gesicht. Eine einmütige Haltung in der Thematik gibt es unter Muslimen nicht (und auch diejenigen Muslime, die die Verschleierung befürworten, sind sich nicht einig, ob oder wann beispielsweise auch die Augen und die Hände bedeckt sein sollten).

Schaut man sich die klassischen Äußerungen aller islamischen Rechtsschulen an, so überwiegt dort die Befürwortung des Schleiers. In der Regel wird der Schleier aus Sicht des islamischen Rechts als "empfehlenswert" betrachtet. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von "sunna". Manche erachten den Schleier auch als Pflicht ("fard"). Auch unter den Befürwortern der Verschleierung ist umstritten, ob die Verschleierung nun "sunna" oder "fard" ist, empfohlen oder geboten.

Im Hinblick auf die gesellschaftliche Situation in Deutschland und die Gewährung der Religionsfreiheit spielen solche Erörterungen jedoch keine Rolle.

Ob ein muslimisches Individuum, eine islamische Gemeinde oder ein islamischer Verband oder eine islamische Organisation oder aber auch Islamwissenschaftler usw. usf. im Hinblick auf die Verschleierung eine bestimmte Meinung haben und welchen Inhalt diese hat, spielt schlicht und ergreifend keine Rolle. Es ist unerheblich. Völlig egal.

Religion ist grundsätzlich eine Angelegenheit privater Auslegung und unterliegt niemals der Deutungshoheit anderer.

Viele Menschen fühlen sich heutzutage im Hinblick auf die Kopftuch- und Schleierdebatte berufen, öffentlich zu predigen, was denn "der Islam" lehre und fordere, statt die Auslegung dem Gewissen und der persönlichen Überzeugung der betreffenden  Gläubigen zu überlassen.

Wir rutschen dabei zunehmend in eine Art "Volksislam", der insbesondere muslimischen Frauen keine Freiheiten mehr läßt, sondern zur Einförmigkeit zwingt.

Wie Menschen ihre Religion ausüben, ist unabhängig von Verlautbarungen vermeintlicher oder tatsächlicher Experten, unabhängig auch von der Frage, was denn die Mehrheit zut oder läßt.

Selbstverständlich kann und darf man von einer Person, die ihren Glauben auf eine bestimmte Art und Weise ausübt, erwarten, daß sie dann, wenn sie dafür Religionsfreiheit einfordert, ihre Beweggründe erklärt und verteidigt. Dafür darf sie auch gerne auf Expertenmeinungen zurückgreifen.

Doch Religionsfreiheit ist ein Recht, das wir Individuen gewähren und nicht abhängig von einer wie auch immer verfaßten Religion machen. Nicht erst die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft und die Zustimmung zu deren Lehren - und schon gar nicht die Tatsache, daß die betreffende Gemeinschaft eine gewisse Größenordnung erreicht - begründen die Religionsfreiheit, sondern die Würde eines jeden einzelnen Menschen. Er hat darum auch das Recht, die Ausübung seines Glaubens selbst zu gestalten und sich im Hinblick auf seine persönlichen Glaubensüberzeugungen frei zu entfalten.

Die Religionsfreiheit an eine Art "Volksfrömmigkeit" binden zu wollen, widerspricht unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Wenn sich muslimische Verbände oder Organisationen als Befürworter eines Burkaverbotes hinstellen, so ist das für die Frage, ob ein solches Verbot zulässig ist, vollkommen unerheblich. Deren Meinung spielt aus rechtlicher Sicht schlicht und einfach keine Rolle.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 02. Februar 2011 um 12:32 Uhr
 

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