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Burkaverbot - Häufige Fragen
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Samstag, den 18. Dezember 2010 um 14:50 Uhr

Entspringt die Pflicht, ein Kopftuch oder einen Schleier zu tragen, nicht der Scharia? Und haben wir hierzulande nicht eine Trennung von Staat und Kirche, so daß die Scharia bei uns nicht eingeführt werden darf, darum auch Kopftuch und Schleier verboten werden müssen?

Der Begriff "Scharia" geistert immer wieder durch die Debatte um den Islam, um Kopftücher und Schleier. Viele verstehen darunter eine Art "außerstaatliches Gesetz", das zum Grunhdgesetz, Strafgesetzbuch und Bürgerlichem Gesetzbuch in Konkurrenz steht.

Das Thema "Scharia" ist ein sehr komplexes Thema. Die Scharia ist kein kodifiziertes Gesetz, auch wenn sie in die Gesetzgebung mancher islamischer Länder eingeflossen ist - und da in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländisches Recht gilt. wird so auch manches Urteil gesprochen, das sich an die Scharia anlehnt.

Vor allem aber ist die Scharia die Sammlung dessen, was für Muslime erlaubt oder verboten ist, was empfehlenswert oder verpflichtend ist. Scharia bedeutet übersetzt "Weg zur Wasserstelle". Sie entspricht in gewisser Weise den Geboten, denen Juden und Christen folgen (und die ja auch ihren Niederschlag im deutschen Recht gefunden haben). Die Scharia auf harte Strafen, frauenfeindliche Forderungen usw. zu reduzieren, wird der Realität nicht gerecht.

Tatsächlich wird auch die Kleidung von Männern und Frauen in der Scharia behandelt, sowohl erlaubte wie auch verbotene Kleidung, welche Kleidung empfehlenswert oder sogar Pflicht ist. Dabei kommen verschiedene Ausleger der Scharia, des islamischen Rechts, durchaus zu verschiedenen Ergebnissen, verfassen Rechtsgelehrte unterschiedliche Rechtsgutachten (Fatawa).

Die Frage ob Frauen Kopftücher oder Schleier tragen sollten oder sogar müssen, wird von den Rechtsgelehrten durchaus nicht einheitlich entschieden, ebenso wenig die Frage, wie mit Kopftuch- und Burkaverboten umzugehen ist.

Wo Muslimas das Tragen von Kopftuch und Schleier religiös begründen, da spielt die Scharia auf einer gewissen Ebene eine Rolle - aber nicht in Konkurrenz zu unserem Grundgesetz. Insofern muß man sich auch wegen der Trennung von Staat und Kirche keine Gedanken machen - zumal es diese in Form eines Laizismus in Deutschland ohnehin nicht gibt. Hierzulande haben wir die weltanschauliche Neutralität des Staates, der aber der Religion wohlgesonnen ist, insofern sie dem Gemeinwohl nicht entgegensteht oder dieses sogar fördert.

In Deutschland gilt unter bestimmten Umständen auch religiöses Recht - so können Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigenes Kirchenrecht anwenden, so berücksichtigt die Rechtsprechung etwa im Hinblick auf die Religionsfreiheit das, was eine Religion nach Überzeugung des betreffenden Bürgers rechtlich gebietet oder verbietet.

Wo Kopftuch oder Schleier erlaubt werden, da wird auch die Scharia erlaubt - aber immer auf einer anderen Ebene als Grundgesetz, Strafgesetzbuch usw. Weder führen wir mit der Erlaubnis, Kopftuch oder Schleier zu tragen, die Scharia ein, noch würden wir mit einem Verbot die Scharia abwehren. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Ebenen, die nicht miteinander vermengt werden dürfen.

 

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