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Gibt es fatawa (islamische Rechtsgutachten) zum Tragen des Komplettschleiers bzw. zur Zulässigkeit von Verboten?
In der Tat gibt es eine Vielzahl von fatawa sowohl zur Frage der Komplettverschleierung als auch zum Thema "Burkaverbot". Diese Rechtsgutachten islamischer Gelehrter bilden aber keinen Konsens, sind nicht einheitlich.
So gibt es fatawa, nach denen der Schleier eine Pflicht ist (fard), andere, nach denen er empfehlenswert ist (sunna) und wieder andere, die eher ablehnend sind.
Es gibt zum Thema "Burkaverbot" fatawa, nach denen Frauen dort, wo die Verschleierung per Gesetz verboten ist, ihren Schleier ablegen sollten, andere, nach denen sie in ein Land auswandern sollten, in dem der Schleier nicht verboten ist und wieder andere, nach denen die Frauen dann das Haus nicht mehr verlassen sollten.
Grundsätzlich gilt aber, daß im sunnitischen Islam fatawa rechtlich nicht bindend sind, es handelt sich dabei nicht um Gesetzestexte oder Vorschriften. Sunnitische Muslime müssen den fatawa nicht folgen, sondern können beispielsweise eine andere fatwa einholen oder bestehende fatawa schlicht und einfach ignorieren (in diesem Zusammenhang sollte man datrauf hinweisen, daß es im sunnitischen Islam keine offizielle Lehrautorität gibt, wie man sie in einigen christlichen Kirchen kennt, die nicht wie beispielsweise die meisten traditionellen Freikirchen kongregationalistisch verfaßt und darum unabhängig sind).
Zum anderen ist die Religionsfreiheit nach westlichem Verständnis der Menschenrechte ein Gewissensrecht. Jeder darf seine Religion so ausüben, wie es seinem Gewissen entspricht, nicht wie es von Religionslehrern, Religionsgemeinschaften, Religionswissenschaftlern oder wem sonst festgelegt oder in Rechtsgutachten oder sogar religiösen Gesetzen festgelegt wird.
Fatawa können also nie eine Grundlage dafür sein, ob und in welchem Umfang die freie Ausübung der Religion gestattet wird.
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