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Ich habe gehört, daß es im saudi-arabischen Mekka, einer der wichtigsten Städte des Islam, Frauen verboten ist, das Gesicht zu verschleiern. Stimmt das?
Nein, das stimmt nicht.
Der Schleier ist in Mekka nicht verboten, sondern ganz im Gegenteil weit verbreitet, aber die Regeln für die Pilgerfahrt (Hajj) kennen bestimmte Kleiderregeln. Dazu gehört auch ein rituelles Verbot des Gesichtsschleiers, das aber eben kein generelles Verbot ist. Mekkanische Frauen verschleiern selbstverständlich ihr Gesicht, wie es schon die muslimischen Frauen zur Zeit Muhammads taten (wenn sich auch die Form des Schleiers seitdem geändert hat).
Befürworter der Gesichtsverschleierung weisen darauf hin, daß dieses rituelle Verbot bedeutet, daß die Verschleierung der muslimischen Frauen damals üblich war und keine außerislamische Tradition darstellt, zumal dies das einzige überlieferte Schleierverbot ist (jene Tradition, nach der Muhammad Frauen erlaubt haben soll, Hände und Gesicht unbedeckt zu lassen, gilt als schwach überliefert).
Das Verbot der Verschleierung während der Hajj wird oftmals so interpretiert, daß nicht der Schleier an und für sich verboten ist, sondern nur, daß der Stoff das Gesicht berührt. Manche Frauen tragen darum während der Hajj unter dem Schleier eine Kappe, die dafür sorgt, daß der Schleier nicht die Haut berührt.
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