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Burkaverbot - Häufige Fragen
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Sonntag, den 23. Mai 2010 um 14:46 Uhr

Ist es nicht so, daß die Identität eines Menschen jederzeit und von jedem sofort festgestellt werden können muß? Verstößt die Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit nicht gegen diesen Grundsatz und sollte darum verboten werden?

In Deutschland sind die Bürger nur verpflichtet, die eigene Identität von befugten Amtsträgern (Angehörige der Polizei und der Staatsanwaltschaft) feststellen zu lassen. Typischerweise geschieht dies bei Personen- oder Fahrzeugkontrollen und anhand von Ausweispapieren (Strafverfahrens-, Ordnungswidrigkeitsverfahrens- und Polizeirecht).

Jede weitere Identitätsfestellung geschieht hierzulande ausschließlich auf freiwilliger Basis (Vertragsrecht, z.B. Melde-, Banken- und Versicherungsrecht).

Wer kein befugter Amtsträger ist, hat also keinerlei Rechtsgrundlage dafür, die Identität eines beliebigen Menschen jederzeit feststellen zu dürfen.

Und kein Bürger ist verpflichtet, die eigene Identität gegenüber einer anderen Person als einem befugten Amtsträger preiszugeben, sondern dies geschieht immer auf freiwilliger, in der Regel vertraglich vereinbarter Basis.

Auch das "Jedermannsrecht" der vorläufigen Festnahme beinhaltet nicht die Pflicht der vorläufig festgenommenen Person, die eigene Identität feststellen zu lassen. Geschieht die Identitätsfeststellung aber, endet damit die Begründung für die vorläufige Festnahme; die Freiheitsberaubung ist also unverzüglich zu beenden.

(Hinweis: Bei diesem Artikel handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung.)

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 30. August 2011 um 11:35 Uhr
 

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