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Burkaverbot -
Häufige Fragen
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Geschrieben von: Michael Molthagen
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Freitag, den 07. Mai 2010 um 14:19 Uhr |
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Können Personen, die Mädchen und Frauen dazu zwingen, ein Kopftuch oder einen Schleier zu tragen, bestraft werden? Oder besteht hier eine Gesetzeslücke, wegen der ein Burkaverbot erforderlich ist?
Dieser Zwang ist rechtlich grundsätzlich als Nötigung zu werten und stellt somit eine Straftat dar - schon der Versuch ist strafbar (§ 240 StGB). Das Gesetz sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren, in besonders schweren Fällen von 6 Monaten bis 5 Jahren.
Eine Gesetzeslücke besteht also nicht, und damit ist auch kein "Burkaverbot" erforderlich, um jene Personen bestrafen zu können, die Mädchen oder Frauen zwingen, sich zu verschleiern.
(Hinweis: Bei diesem Artikel handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung.)
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 30. August 2011 um 11:38 Uhr |
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