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In welchen Ländern ist der Gesichtsschleier ganz oder teilweise verboten?
Ägypten
In Ägypten ist die Komplettverschleierung in verschiedenen öffentlichen Bereichen der islamischen al-Azhar-Universität (Kairo) verboten.
Nach dem Sturz des Mubarak-Regimes, das dieses Verbot veranlaßt hat, ist in näherer Zukunft möglicherweise mit einer Aufhebung dieses Verbotes zu rechnen.
Belgien (400 - 900 komplett verschleierte Frauen)
In Belgien ist die Komplettverschleierung bzw. das Bedecken des Gesichtes im gesamten öffentlichen Raum verboten, bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Haftstrafen. Ausnahmen sind nur für Schutzkleidung sowie für Festveranstaltungen vorgesehen.
Darüber hinaus gilt ein Kopftuch- und Schleierverbot für Lehrerinnen und Schülerinnen in flämischen Schulen sowie im wallonischen Charleroi.
Dänemark (200 - 400 komplett verschleierte Frauen)
Ein Verbot wird diskutiert, das den Schleier an Schulen, Universitäten, Arbeitsstellen mit Publikumsverkehr sowie für Inhaber von Zeitkarten im öffentlichen Personenverkehr verbieten würde. Schulen und Universitäten dürften niemand am Unterricht oder an Prüfungen teilnehmen lassen, der sich verschleiert, und Arbeitgeber dürften eine solche Person nicht im Publikumsverkehr einsetzen. Fahrkartenkontrolleure dürften keine Monatskarten akzeptieren, wenn die Inhaberin verschleiert ist.
Deutschland (4.000 - 6.000 komplett verschleierte Frauen)
Führend im Hinblick auf Verbote sind die Bundesländer Hessen und Niedersachsen, befürwortet werden Verbote außerdem vor allem von Baden-Württemberg (jedenfalls unter der alten schwarz-gelben Landesregierung) und Bayern.
Burkaverbote
In Hessen (500-800 verschleierte Frauen) ist allen Beschäftigten des Landes im öffentlichen Dienst das Tragen eines Gesichtsschleiers verboten. Die Kommunen im Land können dieses Verbot übernehmen; das haben bisher Frankfurt/Main und Limburg/Lahn getan. Weitere Kommunen werden möglicherweise folgen. Die hessische CDU plant darüber hinaus ein Verbot in der Öffentlichkeit.
Niedersachsen (170-250 verschleierte Frauen) prüft ein entsprechendes Verbot der Gesichtsverschleierung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bzw. Beamte.
Die anderen Bundesländer haben bisher keine Burkaverbote erlassen, die meisten haben jedoch ein entsprechendes Vorgehen angekündigt, sollten Beschäftigte im öffentlichen Dienst einen Schleier tragen wollen (z.B. Baden-Württemberg und Bayern).
Kopftuch- und Burkaverbote
In Deutschlands ind Kopftücher und damit auch Gesichtsschleier in bestimmten staatlichen Bereichen bzw. im öffentlichen Dienst verboten:
- in Baden-Württemberg für muslimische Lehrerinnen und Erzieherinnen
- in Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen für muslimische Lehrerinnen
- in Berlin für Lehrerinnen (hier gilt das Verbot für alle religiösen Symbole im öffentlichen Dienst)
- in Hessen für Beamtinnen (hier gilt das Verbot für "alle religiösen Kleidungsstücke, welche den politischen Frieden gefährden könnten", worunter insbesondere das Kopftuch muslimischer Frauen gezählt wird)
Nicht anwendbar ist das Kopftuchverbot auf Referendarinnen im Schuldienst, da hier der Staat über das Ausbildungsmonopol verfügt.
Außer in Berlin gilt das Kopftuchverbot nicht für christliche Nonnen oder überhaupt christliche bzw. jüdische Träger von Kopfbedeckungen, sondern nur für Muslimas bzw. das islamische Kopftuch.
Keine Kopftuchverbote gibt es derzeit in Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Europa
Der Europa-Rat warnt vor einem Verbot der Komplettverschleierung, das einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention darstelle.
Einschränkungen seien nur zulässig, wenn diese zur "Wahrung der Demokratie, der Sicherheit, der öffentlichen Ordnung und der guten Sitten" erforderlich seien, was aber nach Auffassung des Europa-Rates nicht auf die islamische Komplettverschleierung zutreffe.
Europäische Länder, die ein Burkaverbot erlassen (Frankreich, Belgien usw.), verschleiern dies meist als "Vermummungsverbot", um den naheliegenden Vorwurf, das Verbot richte sich allein gegen Muslime und verstoße damit gegen die Religionsfreiheit, zu entkräften.
Frankreich (5.000 - 10.000 komplett verschleierte Frauen)
Lehrerinnen und Schülerinnen sind sowohl das Kopftuch als auch der Schleier untersagt.
Darüber hinaus ist die Verschleierung im gesamten öffentlichen Raum verboten - ausgenommen sind lediglich öffentlich zugängliche religiöse Stätten sowie der private Bereich (auch das eigene Auto).
Frauen, die gegen das Verbot verstoßen, müssen eine Strafe in Höhe von € 150 bezahlen und/oder einen "staatsbürgerlichen Unterricht" absolvieren, erhalten zudem einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis.
Männer, die eine Frau zur Verschleierung zwingen, müssen eine Strafe in Höhe von € 30.000 zahlen und erhalten darüber hinaus eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Ist die betreffende Frau minderjährig, verdoppeln sich diese Strafen jeweils.
Eine Komplettverschleierung kann in Frankreich dazu führen, daß die verschleierte Frau und ihr Ehemann nicht eingebürgert werden.
Großbritannien - Vereinigtes Königreich (2.000 - 4.000 komplett verschleierte Frauen)
Schulleiter dürfen das Tragen des Schleiers in den von ihnen geleiteten Einrichtungen verbieten.
Italien (1.200 - 3.000 komplett verschleierte Frauen)
In Italien ist die Komplettverschleierung derzeit in einigen norditalienischen Städten wie Varallo Sesia, Como, Gergamo und Novara im gesamten öffentlichen Raum verboten.
Über ein landesweites Verbot wird ernsthaft debattiert und es werden Strafen bis 2.000 Euro oder 2 Jahren Haft gefordert; in öffentlichen Einrichtungen gilt ein verbot bereits in Form eines "Vermummungsverbotes".
Luxemburg
In Luxemburg ist die Komplettverschleierung nicht verboten. Die Gemeinden können jedoch ein "Vermummungsverbot" umsetzen, was aber m.W. bisher in keiner Gemeinde geschehen ist.
Malediven
Auf den Malediven ist die Komplettverschleierung im gesamten öffentlichen Raum verboten.
Niederlande (1.000 - 2.000 komplett verschleierte Frauen)
Ein Verbot der Verschleierung für den gesamten öffentlichen Raum soll ab 2013 in Kraft treten. In mehreren niederländischen Städten gilt ein solches Verbot bereits.
Die Komplettverschleierung kann dazu führen, daß Sozialleistungen gekürzt oder gestrichen werden.
Österreich (500 - 1.000 komplett verschleierte Frauen)
Ein Verbot mit weitreichenden Auswirkungen wird derzeit debattiert.
Schweiz (500 - 1.000 komplett verschleierte Frauen)
In der Schweiz ist die Komplettverschleierung derzeit in der Stadt Grenchen (Solothurn) in mehreren Behörden und Ämtern verboten.
Die Regierung ist gegen ein Burkaverbot, der Nationalrat - eine der beiden Parlamentskammern - hat allerdings ein weitgehendes Verbot beschlossen. Eine Entscheidung der anderen Parlamentskammer, dem Ständerat, steht noch aus.
Die Komplettverschleierung kann dazu führen, daß Sozialleistungen gekürzt oder gestrichen werden.
Spanien (250 - 500 komplett verschleierte Frauen)
In Spanien wird ein landesweites Burkaverbot für den gesamten öffentlichen Raum vorbereitet.
In den katalanischen Städten Lleida (Lérida), Barcelona, Tarragona, Roses und Lloret de Mar ist die Komplettverschleierung bereits in öffentlichen Gebäuden verboten (einzig die katalanische Provinz Girona hat kein Burkaverbot erlassen).
Türkei
In der Türkei ist das Kopftuch und damit auch die Komplettverschleierung in Schulen und Universitäten verboten (auch für Schülerinnen und Studentinnen. Auch Angestellten und Beamtinnen im öffentlichen Dienst sind Kopftuch und Schleier in Behörden verboten. Die Verbote gelten nicht nur innerhalb der Schulen, Universitäten und Behörden, sondern auch auf den Straßen und Plätzen vor diesen Einrichtungen.
Vereinigte Staaten von Amerika
Hier gibt es keine Verbote; die Verbote insbesondere in Europa werden in den USA als Verstoß gegen die Religionsfreiheit und damit gegen die Menschenrechte gewertet.
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