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Burkaverbot - Häufige Fragen
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Montag, den 15. Februar 2010 um 15:04 Uhr

Darf man zu Fasching (Karneval, Fastnacht...) oder anderen Anlässen, bei denen man sich verkleidet, eine Burka tragen?

Rein rechtlich gesehen darf man das (noch) in den meisten europäischen Ländern. Ausnahmen sind beispielsweise das italienische Varallo Sesia und das Schweizerische Grenchen, wo der Stadtpräsident Boris Banga nicht nur allen komplett verschleierten Frauen verwehrt, die Dienste diverser Behörden in Anspruch zu nehmen, sondern ihnen auch mit einer Strafanzeige ("Erregung öffentlichen Ärgernisses") droht, wenn er nicht gerade in seiner Burka in seinem Minarett sitzt.

Länder wie Frankreich und Belgien sehen für ihre Burkaverbvote Ausnahmeregelungen für "Festveranstaltungen" wie den Fasching vor - offenbar geht man davon aus, daß etwa Betrüger, Diebe und Terroristen bei Festen nicht zuschlagen (oder sollte das Verbot doch nichts mit Sicherheitsinteressen zu tun haben?).

Es ist im Grunde vor allem eine Frage der Moral, des Anstands, ob man bei solchen Anlässen einen Schleier trägt.

Wer ein Burkaverbot befürwortet, der sollte freilich die Finger von einer Burqa, einem Niqab, einem Tscharschaf usw. usf. lassen. Entweder - oder.

Politiker usw. müssen ein von ihnen befürwortetes Burkaverbvot natürlich auch im Hinblick auf Karneval, "Halloween" usw. durchsetzen, gerade wenn sie ihr Haltung mit "Sicherheitsinteressen" begründen.

Und wer der Meinung ist, daß man die Glaubensüberzeugungen der Menschen mit einem gewissen Respekt behandeln sollte - egal ob man sie teilt oder nicht -, der läßt seine Finger natürlich auch von einer Burqa, einem Niqab oder auch einem Nonnenkostüm.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 21. Februar 2011 um 12:36 Uhr
 

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