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Nonnentracht und islamisches Kopftuch PDF Drucken E-Mail
Burkaverbot - Häufige Fragen
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Donnerstag, den 16. Juli 2009 um 17:19 Uhr

Sind die Tracht einer Nonne und der Hijab einer muslimischen Frau vergleichbar? Kann man beides gleichstellen und gleich behandeln?

In Diskussionen über das Kopftuch und etwaige Kopftuchverbote (z.B. für Lehrerinnen und Erzieherinnen) werden oft der islamische Hijab (kopftuch und/oder Schleier) und die Tracht einer Nonne bzw. Ordensschwester gleichgesetzt.

Meines Erachtens ist diese Gleichstellung aber nicht möglich:

Der islamische Hijab wird allgemein von muslimischen Frauen getragen, nicht nur von einer bestimmten Gruppe von Frauen.

Die Tracht einer Nonne aber wird nicht allgemein von christlichen Frauen, sondern nur von Nonnen (weibliche Form von grie./lat. nonnus: Mönch) und Ordensschwestern getragen - unverheiratete Frauen, die ihr Leben Gott und den Dienst am Menschen geweiht und ein feierliches Gelübde abgelegt haben, mit dem sie an Gott, an die katholische, orthodoxe oder anglikanische Kirche und an ihre jeweilige Gemeinschaft gebunden sind. Durch ihr Gelübde unterstehen sie ihrer Äbtissin oder Priorin.

Zu den besonderen Pflichten der Nonnen gehört das beständige Gebet im Auftrag der Kirche, etwa das Stundengebet im Chorraum einer Kirche.

Eingeführt wurde die Tracht der Nonnen und Ordensschwestern im Übrigen nicht zuerst im Hinblick auf religiöse Vorschriften, sondern im Hinblick auf die früher übliche Kleidung ehrbarer, verheirateter Frauen (römische bzw. griechische Tradition). Um die unverheirateten Ordensschwestern mit ehrbaren Ehefrauen gleichzustellen, haben sie ihre Tracht getragen.

Das hat sich später mit den evangelischen Diakonissen wiederholt, hier allerdings mit Häubchen statt Schleier. Heute ist die Tracht einer Nonne eher als eine Art "Berufsbekleidung", freilich eher auf eine Berufung hindeutend als auf einen ausgeübten Beruf.

Nonnentracht und islamischer Hijab haben also zwei völlig verschiedene Bedeutungen. Darum sollte man beides nicht miteinander vermischen.

Wenn etwa  christliche Mädchen und Frauen, die keine Nonnen bzw. Ordensschwestern sind, aus religiöser Überzeugung Kopftuch oder Schleier tragen, so ist das eher mit dem islamischen Hijab vergleichbar.

Im öffentlich-rechtlichen Bereich allerdings, wo es etwa um Kopftuchverbote für Lehrerinnen oder Erzieherinnen geht, muß man den Schleier muslimischer Frauen und die Tracht der Nonnen allerdings gleich behandeln - nicht weil sie gleichartig sind, sondern weil die Religionsfreiheit für beide in gleicher Weise gilt. 

Alles andere kann im Rahmen eines Rechtes, das für alle Menschen in gleicher Weise gilt und niemanden bevorzugen oder benachteiligen darf, nicht vermittelt werden.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 09:50 Uhr
 

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