Startseite Häufige Fragen Hände und Gesicht zeigen

Social Bookmarks

Add to: Mr. Wong Add to: Webnews Add to: Icio Add to: Oneview Add to:  FAV!T Social Bookmarking Add to: Favoriten.de Add to: Seekxl Add to: Social Bookmark Portal Add to: BoniTrust Add to: Power-Oldie Add to: Bookmarks.cc Add to: Newskick Add to: Newsider Add to: Linksilo Add to: Readster Add to: Yigg Add to: Linkarena Add to: Digg Add to: Del.icoi.us Add to: Reddit Add to: Simpy Add to: StumbleUpon Add to: Slashdot Add to: Netscape Add to: Furl Add to: Yahoo Add to: Blogmarks Add to: Diigo Add to: Technorati Add to: Newsvine Add to: Blinkbits Add to: Ma.Gnolia Add to: Smarking Add to: Netvouz Add to: Folkd Add to: Spurl Add to: Google Add to: Blinklist Information
Social Bookmarking
162222
Hände und Gesicht zeigen PDF Drucken E-Mail
Burkaverbot - Häufige Fragen
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Mittwoch, den 22. Oktober 2008 um 15:50 Uhr

Ich habe gehört, daß Muhammad den Frauen erlaubt hat, ihr Gesicht und ihre Hände zu zeigen. Stimmt das?

Eine solche Tradition (Hadith, Spruch Muhammads) gibt es tatsächlich. Sie gilt aber als "schwach", die Überlieferung konnte also einer Überprüfung nicht standhalten.

Soweit ich mich als Islamkundler mit den islamischen Aussagen zur Verschleierung der Frau beschäftigt habe, würde ich persönlich sagen, daß die Argumente für eine Vollverschleierung muslimischer Frauen überwiegen, es aber einfach nicht eindeutig ist, ob die Vollverschleierung nun eine Pflicht für muslimische Frauen ist oder nicht.

Als Nichtmuslime sollten wir uns hüten, in diese innermuslimische Diskussion einzugreifen oder einer Position den Vorzug zu geben.

Vertreter sowohl der Teilverschleierung (ohne Gesicht und Hände) als auch der Vollverschleierung (mit Gesicht und Händen) haben jeweils gute Argumente für ihren Standpunkt. 

Auf jeden Fall sind die Argumente für die Vollverschleierung m.E. stark genug, daß eine muslimische Frau mit Hinweis auf die Religionsfreiheit darauf bestehen kann, danach zu handeln - es ihr zu verbieten, wäre ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 30. April 2010 um 13:03 Uhr
 

Kommentar schreiben

Bitte beachten Sie die Verhaltensregeln, die allgemeinen Nutzungsbedingungen, die Erklärung zum Datenschutz und den Haftungsausschluß im Impressum.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß Ihr Kommentar erst vom Webmaster freigeschaltet werden muß, um unerwünschte Werbung zu verhindern. Die Freischaltung erfolgt so schnell wie möglich.

AdministrationXML Sitemap