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Verdrängung aus der Öffentlichkeit PDF Drucken E-Mail
Burkaverbot - Häufige Fragen
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Dienstag, den 21. Oktober 2008 um 14:58 Uhr

Führt nicht der Schleier, vor allem der Gesichts- oder Vollschleier ( Niqab oder Burqa) dazu, daß die eine Hälfte der Menschheit aus der Öffentlichkeit verschwindet, verdrängt wird, unsichtbar wird?

Gegner insbesondere des Gesichts- bzw. Vollschleiers beklagen immer wieder, daß durch ihn die Frauen aus der Öffentlichkeit verdrängt werden, bis zur Hälfte der Bevölkerung gewissermaßen unsichtbar wird, sich in "Gespenster" verwandelt. Das mag zutreffen, grundsätzlich besteht jedoch keine Pflicht zur "Sichtbarkeit", zur Offenbarung des Gesichts in der Öffentlichkeit (außer dort, wo im Rahmen der Gesetze und Vorschriften eine Person zu identifizieren sein muß). Ob und in welchem Ausmaß sich ein Mensch in der Öffentlichkeit präsentiert, ist ihm selbst überlassen, er hat in dieser Frage ein Selbstbestimmungsrecht und darf dabei auf religiöse und kulturelle Normen zurückgreifen. 

Im Übrigen erreicht man dort, wo man die öffentliche "Unsichtbarkeit" von Frauen im Rahmen eines Schleierverbots unmöglich machen will, daß man die betreffenden Frauen, die sich üblicherweise verschleiern und dies als Pflicht betrachten, damit in ihr Haus einsperrt. Der Vollschleier ist ja gewissermaßen ein "Zelt", das der sonst auf das Haus beschränkten Frau Mobilität verleiht.

Ohne dieses "mobile Zelt" fehlt ihr auch die Mobilität. Die wenigen Frauen, die zum Verschleierung gezwungen werden erleben damit ebenso ihren endgültigen Ausschluß von der Öffentlichkeit wie die Frauen, die sich freiwillig verschleiern. Man erreicht mit solchen Verboten nicht mehr Integration, sondern weniger, bis hin zur endgültigen Segregation. Die so segrierten Frauen sind für unsere Gesellschaft dann nur noch zu erreichen, wenn tatsächlich einige von "unseren" Frauen sich auf den Weg zu ihnen machen, was oft nur noch mit Hilfe eines Schleiers als ein "Sesam, öffne dich" möglich sein wird.

In jedem Fall hat die Öffentlichkeit keinerlei Rechtsanspruch darauf, einem Menschen ins Gesicht sehen zu können. Jeder Mensch darf sich das Gesicht mit einem Bart zuwachsen lassen, mit Make-up oder Tätowierungen und Piercings maskieren oder eben mit einem Schleier bedecken - im Grunde ist der nichts anderes als ein "blickdichtes" Make-up (gerade aus der Sicht eines Prosopagnostikers, also eines "Gesichtsblinden", ergibt sich tatsächlich kein Unterschied zwischen einem kräftigen Make-up und einem Gesichtsschleier. Und wenn die Frau dann noch farbige Kontaktlinsen trägt oder solche mit beispielsweise Katzenaugen oder auch nur eine dunkle Sonnenbrille, ist das Make-up sogar einem Vollschleier gleich, der auch die Augen bedeckt).

Zuletzt hat auch jeder Mensch das Recht, von seinem Blickpunkt hinter dem Schleier die Welt zu beobachten. Es besteht kein Anspruch auf "gleiches Recht für alle" nach dem Motto, "wer sehen will, muß sich auch blicken lassen, wer für sich das Recht in Anspruch nimmt, anderen Menschen ins Gesicht zu sehen, muß ihnen das gleiche Recht in Bezug auf sein eigenes Gesicht zugestehen". Jeder ist selbst dafür verantwortlich, was von sich er den Blicken anderer preisgeben will, mehr nicht.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 21. Februar 2011 um 17:28 Uhr
 

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