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Burkaverbot - Häufige Fragen
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Dienstag, den 21. Oktober 2008 um 14:12 Uhr

Ist der Schleier nicht ein Zeichen für fehlende Gleichberechtigung?

Zur Verschleierung der Frau gehört in den meisten entsprechenden Kulturen auch eine bestimmte Kleiderordnung für Männer (vergleiche etwa die Tracht der Nonnen mit dem Habit der Mönche).

Auch der Islam kennt Kleidungsregeln nicht nur für Frauen, sondern auch für Männer. Frauen und Männer sollen zudem gegenüber dem jeweils anderen Geschlecht ihren "Blick niederschlagen", also nicht starren oder "mit Blicken ausziehen".

Nun kann man die Frauen nicht dafür haftbar machen, wenn sich die Männer ihrer Kultur nicht an diese Regeln halten. Jeder ist stets nur für sein eigenes Handeln und Unterlassen zuständig und darf nicht für die handlungen und Unterlassungen anderer zur Verantwortung gezogen werden.

Grundsätzlich zeigt der Schleier auch keine Minderwertigkeit der Frauen an und auch nicht ihre Unterordnung bzw. Unterwerfung unter die Herrschaft des Mannes.

Deutlich zeigt er allerdings die Verschiedenartigkeit von Frauen gegenüber den Männern, wenn für Frauen eine andere - den Schleier beinhaltende - Kleidungsregel gilt als für Männer.

Das ist nun aber in unserer Gesellschaft nicht im Geringsten anders; daß "unsere" Frauen sich meist anders kleiden und zurechtmachen als Männer, ist wirklich nicht zu übersehen und wird schließlich auch widerspruchslos hingenommen.

Ein Verbot von Kopftuch oder Schleier führt des weiteren auch nicht zu mehr Gleichberechtigung - ganz klar nicht bei den Frauen, die sich freiwillig verschleiern, aber auch nicht bei denen, die, von wem, in welcher Art und Weise und in welchem Umfang auch immer, gezwungen werden, ein Kopftuch oder einen Schleier zu tragen.

Man sollte an dieser Stelle einmal überlegen, ob es nicht überheblich, chauvinistisch oder auch kulturrassistisch ist, wenn man die Gleichberechtigung nur dort verwirklicht sieht, wo sie europäischen postmodernen und postchristlichen Maßstäben folgt, als sei dies die einzig gültige Wahrheit, als könne es keine anderen Verwirklichungsgestalten der Gleichberechtigung und der Emanzipation geben, etwa in einem religiös-islamischen Umfeld.

Zu Gleichberechtigung und Emanzipation gehört nun einmal auch das Recht, sich für ein Kopftuch oder einen Schleier zu entscheiden und ein selbstbestimmtes Leben mit diesem Kleidungsstück zu führen. Gläubige Muslimas mit Kopftuch und sogar Schleier können durchaus für Gleichberechtigung und Emanzipation stehen.

Wo Mädchen und Frauen allerdings gezwungen werden, Kopftuch oder Schleier zu tragen, wäre ein Verbot kein geeignetes Mittel, die Gleichberechtigung herzustellen. Dazu wären andere Maßnahmen erforderlich. Siehe dazu den FAQ-Punkt Schutz.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 05. Mai 2010 um 11:39 Uhr
 

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