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Burkaverbot -
Häufige Fragen
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Geschrieben von: Michael Molthagen
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Dienstag, den 30. August 2011 um 11:32 Uhr |
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Dürfen sich muslimische Frauen bei öffentlichen Versammlungen, Demonstrationen usw. verschleiern?
Oftmals wird dies untersagt - mit Hinweis auf das Vermummungsverbot im Versammlungsgesetz.
Es ist jedoch fraglich, ob es sich bei der Verschleierung muslimischer Frauen um eine Vermummung im Sinne dieses Gesetzes handelt; denn dabei handelt es sich um eine Aufmachung, die geeignet ist und auch dazu dient, die Feststellung der Identität zu erschweren, wenn man aus einer Versammlung heraus eine Straftat begeht und sich der Strafverfolgung entziehen will.
Es sollte also zumindest ein begründeter Verdacht bestehen, daß verschleierte Frauen genau dies planen, ehe man sie dem Vermummungsverbot unterwirft - anderenfalls handelt es sich um einen Generalverdacht und um eine Kriminalisierung.
In jedem Fall müssen das Recht auf freie Ausübung der Religion und freie Äußerung der Meinung ebenso beachtet werden wie die im Versammlungsgesetz und in der Rechtspsrechung festgestellten Ausnahmen.
(Hinweis: Bei diesem Artikel handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung.)
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