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Burkaverbot - Häufige Fragen
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Dienstag, den 30. August 2011 um 11:21 Uhr

Fällt die Verschleierung muslimischer Frauen unter die Meinungsfreiheit?

Ja, das tut sie. Kleidung ist immer auch Kommunikation. Mit unserer Kleidung vermitteln wir anderen eine Botschaft, teilen wir uns mit.

Gemäß juristischer Auslegung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte steht die Kleidung eines Menschen ausdrücklich unter dem Schutz der Meinungsfreiheit (siehe diesen Artikel).

Burkaverbote sind darum immer eine Verletzung der Meinungsfreiheit und damit der Menschenrechte.

Gerechtfertigt wäre eine solche Verletzung dann, wenn der Schleier...

  • ... die Rechte oder den Ruf anderer verletzen würde
  • ... die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung (ordre public), die Volksgesundheit oder die öffentlichen Sittlichkeit gefährden würde
  • ... eine Kriegspropaganda darstellen würde
  • ... für nationalen, rassischen oder religiösen Hass eintreten würde, wodurch zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt werden würde

Eine solche Situation ist aber nicht vorstellbar, wenn der Schleier lediglich als bloßes Kleidungsstück in Erscheinung tritt. Natürlich darf der Schleier nicht mit entsprechenden Botschaften "verziert" sein.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 30. August 2011 um 11:21 Uhr
 

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