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Gesicht zeigen per Bekleidungsvorschrift? PDF Drucken E-Mail
Burkaverbot - Blog
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Montag, den 07. Februar 2011 um 11:40 Uhr

Im öffentlichen Dienst, so fordern Politiker, Journalisten, Kirchenvertrerter und viele weitere mehr oder weniger schlaue Leute, müsse man "Gesicht zeigen". Darum, so schlußfolgern viele, sei ein verschleiertes Gesicht in eben diesem öffentlichen Dienst undenkbar.

Wir verwischen dabei aber die Unterschiede zwischen zwei Ebenen, auf denen man Gesicht zeigen kann.

Die erste Ebene ist die des wörtlichen Verständnisses: Gesicht zeigen bedeutet, das Gesicht nicht mit grellem Make-up, großflächigen Tätowierungen, wildem Bartwuchs oder eben auch einem Schleier dem visuellen Zugriff zu entziehen. Offen bleibt hier: Wie viel Gesicht muß man zeigen? Was gehört eigentlich zu dem zu zeigenden Gesicht? Endet das Gesicht mit den Augenbrauen, der Stirn oder erst dem Haaransatz (Wikipedia ordnet die Stirn jedenfalls noch dem  Gesicht zu)? Und  gehört in unserer Gesellschaft nicht auch das Haar zumindest im weitesten Sinn zum Gesicht, weswegen wir es für gewöhnlich nicht bedecken - außer zum Schutz vor Wind und Wetter?

Die andere Ebene aber ist die des gesellschaftspolitischen Verständnisses: Gesicht zeigen bedeutet, Offenheit zu signalisieren - Offenheit in erster Linie gegen Intoleranz, Xenophobie, radikalen Gesinnungen, für ein friedliches Miteinander, für ein funktionierendes Gemeinwesen, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Der Vorwurf, sein Gesicht nicht zu zeigen, hat auf dieser Ebene die Bedeutung: Du bist intolerant, du begegnest anderen mit einer feindseligen Haltung, du bist radikal gesinnt, du willst dich abgrenzen, ziehst dich aus deiner Verantwortung für das Gemeinwesen zurück, bist unseren Werten und Ordnungen feindlich gesinnt. 

Die Grenzen zwischen diesen beiden Ebenen zu verwischen ist ein bedenklicher Vorgang.

Ist etwa derjenige, der sein Haar streng gescheitelt trägt, uns mit Schlips und Kragen bekleidet gegenübersteht, automatisch frei von Intoleranz, sozialen Phobien und radikaler Gesinnung?

Umgekehrt ist es ein schwerer Vorwurf, hinter einem Schleier automatisch Intoleranz, eine feindselige Haltung gegen Nichtangehörige der eigenen Gruppe und eine radikale Gesinnung zu sehen -. und darum "Gesicht zeigen!" zu fordern, als seien diese beiden Ebenen ein und dasselbe.

Wir tun unserer Gesellschaft keinen Gefallen, wenn wir diese beiden Ebenen nicht klar voneinander trennen, sondern miteinander vermischen. Wenn "Gesicht zeigen" plötzlich nur noch eine Frage von Bekleidungsvorschriften ist, haben wir den Kampf gegen Intoleranz, soziale Phobien und radikale Gesinnungen schon verloren.

Wenn "Gesicht zeigen" im öffentlichen Dienst plötzlich nur noch bedeutet, ein Burkaverbot zu befürworten, ist es seiner Bedeutung entleert.

Doch wenn "Gesicht zeigen" bedeutet, gegen Xenophobie, Intoleranz, radikale Gesinnungen aufzustehen, gegen Rechtspopulismus und Rechtsextremismus, gegen Ausländerfeindlichkeit - dann ist ein Burkaverbot sogar der ganz und gar falsche Weg.

Der öffentliche Dienst verhüllt hier sein Gesicht hinter einer Bekleidungsvorschrift und läßt sich von denen applaudieren, die für Fremdenfeindlichkeit und Islamophobie stehen.

Gewisse Politiker gehen hier mit verhülltem Gesicht und der Forderung nach einem Burkaverbot als Bekleidungsvorschrift für den öffentlichen Dienst auf Stimmenfang - vor allem auch im rechtspopulistischen bzw. islamophoben Lager.

"Gesicht zeigen" jedenfalls geht anders.

 

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