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Schaut man sich die aktuelle Debatte um eine am Arbeitsplatz ihren Schleier tragen wollende Angestellte des Frankfurter Bürgeramts an, so kann man einige Irrtümer erkennen, denen viele, die sich darüber Gedanken machen - seies es Politiker, Journalisten oder wer sonst -, unterliegen.
Einige dieser Irrtümer möchte ich im Folgenden erläutern und richtigstellen.
Der erste Irrtum besteht in der Annahme, der Schleier sei gar nicht erforderlich; denn der Koran erwähne den Schleier ja gar nicht und enthalte auch kein entsprechendes Gebot.
Wenn man dieses Argument ernst nimmt, dann sieht es nicht nur für jene Muslimas aus, die sich verschleiern wollen. Nicht nur, daß auch das Kopftuch unter dsas gleiche Urteil fallen müßte - nein, auch praktisch die gesamte christliche Praxis, betreffe es nun den Alltag oder den Gottesdienst, wäre damit erledigt. Was von dem, was die Christen denn im Hinblick auf ihre Religion tun, kann, wie bei verschleierten Muslimas gefordert, auf die Heilige Schrift zurückgeführt werden?
Religiöse Praxis ist mehr als das, was in der Bibel oder im Koran steht. Zudem geht für die meisten Muslime die Ausgestaltung ihres Glaubens nicht nur auf den Koran zurück, sondern auch auf die Sunna, die Tradition des Propheten, seine Sprüche, sein unmittelbares und unmittelbares Vorbild. Das reformatorische "sola scriptura", "allein die Schrift", hat im islam keine wirkliche Entsprechung (Ausnahmen bestätigen die Regel) - und auch im Protestantismus bezieht es sich ja ohnehin nur auf die Fragen des Glaubens, des "Heils": Wie kann ich gerettet werden?
Oft in einem Atemzug mit diesem ersten Irrtum wird der zweite im Brustton der Überzeugung geäußert: Der Schleier sei unnötig, weil "die Muslime" ihn ablehnen. Tatsächlich äußern sich muslimische Verbände und Organisationen oftmals eher ablehnend, wenn es um den Schleier geht.
Das ganze erinnert ein wenig an den Umgang mit dem Christentum. "Die Christen" hierzulande sind die in der Evangelischen und die in der Katholischen Kirche. Daß es abseits der beiden Volkskirchen ja auch noch viele andere Freikirchen, orthodoxe Kirchen, unabhängige Gemeinschaften und christliche Sondergemeinschaften gibt, wird meistens außer Acht gelassen. Diese Unsitte wird stillschweigend auf den Islam übertragen - auch wenn es eine echte Entsprechung der Volkskirchen hier gar nicht gibt, was manchmal freilich auch dazu führt, daß man glaubt, eher kleine Verbände wie der Zentralrat der Muslime in Deutschland sprächen für "den Islam" (tatsächlich sprechen nicht einmal die vier größten Verbände DITIB, VIKZ, IR-IGMG und ZMD gemeinsam für die Mehrheit der Muslime).
Wie dem auch sei, der Irrtum liegt hier in der Annahme, wir müßten nur das unter die Religionsfreiheit stellen, was "die Muslime" für islamisch erklären. Alles andere könnten wir vernachlässigen oder eben auch für "unislamisch" erklären.
Ein solches Verständnis von Religionsfreiheit stellt allerdings die Wirklichkeit auf den Kopf. Je und je legen nicht Theologen oder Verbandsfunktionäre oder wer sonst fest, worin die korrekte religion udn darum deren schützenswerte Auslegung besteht, sondern jeder Mensch hat selbst die unmittelbare Deutungshoheit über seinen Glauben und muß diese nicht anderen überlassen. Der Schleier ist nicht weniger islamisch als das Kopftuch, sich zu verschleiern nicht weniger islamisch, als das Gesicht oder sogar das Haar unbedeckt zu lassen. "Islamisch" und darum unter die Religionsfreiheit zu stellen ist, was ein Mensch glaubt, nicht was etwa in Büchern steht oder von Kanzeln gepredigt wird. Kein islamischer Verband, keine islamische Organisation, kein islamischer Theologe hat das Recht, den Islam allgemeinverbindlich zu definieren. Sie können immer nur sagen: "Der Schleier entspricht nicht unserem Verständnis des Islam", niemals aber: "Der Schleier entspricht nicht dem Islam".
Der dritte Irrtum ist die Annahme, der Schleier überfordere unsere Toleranz.
Es ist noch gar nicht so lange her, da haben die ersten Baptisten die Toleranz der Deutschen überfordert. Sie haben ihre Kinder nicht zur Taufe in "die Kirche" gebracht, sie wollten nicht zum Heiraten in "die Kirche" gehen, bei der Beerdigung ihrer Toten wollten sie ihre Prediger dabeihaben und nicht die von "der Kirche". Sie wollten nicht Landeskirche sein, sondern frei und unabhängig, ihre Angelegenheiten selbst regeln. 1848 haben sie es sogar gewagt, die allgemeine Religionsfreiheit zu fordern, "für Christen, Juden, Mohammedander" und alle übrigen. Sie haben damit die Toleranz der Deutschen überfordert. Ihre Kinder wurden ihnen entrissen, ihre Toten verscharrt, ihre Ehen nicht anerkannt, die Forderung nach Religionsfreiheit untersagt.
Ja, sie haben die Toleranz überfordert. Sie und viele andere Freikirchler, aber auch Angehörige anderer Religionsgemeinschaften. War es deswegen falsch? Muß man sie rückwirkend verurteilen?
Mir ist dieser Vergleich zwischen den frühen Baptisten, die zuerst vor rund 175 Jahren in Deutschland nach ihrem Glauben leben wollten, und den Muslimas, die sich heute nach ihrem Glauben verschleiern wollen, wichtig. Geht man im Hinblick auf die "Täufer" etwas weiter zurück, so entdeckt man ja auch die verschiedenen täuferischen Sekten, so daß mancher Widerstand gegen die Baptisten in alter Zeit verständlich ist. Das Mißtrauen der kirchlichen und weltlichen Obrigkeit gegenüber den "Wiedertäufern" kann man nachvollziehen. Viele Argumente, die heute gegen verschleierte Frauen angeführt werden, erinnern an frühere Argumente gegen die Baptisten.
Ja, manchmal wird unsere Toleranz arg strapaziert. Letztlich spricht das aber ganz gewiß nicht für ein Verbot. Wenn wir das nicht aushalten, sagt das mehr über uns aus als über die verschleierten Frauen.
Der vierte Irrtum besteht in der Annahme, es sei rechtens, den Schleier zu verbieten; denn man würde es ja auch nicht dulden, wenn jemand einen Motorradhelm oder eine Ritterrüstung, eine Sonnenbrille oder eine Indianermaske tragen würde.
Man vergißt dabei, daß es keine Religion gibt, die Motorradhelme, Ritterrüstungen, Sonnenbrillen oder was sonst empfiehlt oder vorschreibt. Darum ist dieser Vergleich nicht zulässig; denn der Schleier wird nun einmal vom Recht auf Religionsfreiheit geschützt.
Der fünfte Irrtum besteht schließlich in der Annahme, der Bürger hätte - insbesondere in einem Bürgeramt oder einer anderen Stätte mit Publikumsverkehr - ein Recht darauf, einem anderen ins Gesicht zu sehen. Nur so könne man Vertrauen aufbauen und pflegen.
Vielleicht bin ich als jemand, der prosopagnostisch ("gesichtsblind") ist, hier einfach nicht sensibel genug, aber ich finde dieses Argument nicht nachvollziehbar.
Im Übrigen zieht dieses Argument im aktuellen Fall ohnehin nicht; denn die Stadt Frankfurt möchte die betreffende Mitarbeiterin auch nicht im Innendienst der Stadtverwaltung mit Schleier arbeiten lassen - Frankfurt duldet keinen Schleier, nirgendwo.
Auf jeden Fall ist ein solches Recht aber nirgendwo in unseren Gesetzen festgehalten oder stünde sogar über dem Recht auf freie Ausübung der Religion. Wir müssen es hinnehmen, daß wir nicht jedem ins Gesicht blocken können.
Oftmals wird auch noch der Sicherheitsaspekt angesprochen, ein sechster Irrtum; denn ein Burkaverbot bringt kein Mehr an Sicherheit (dementsprechend begründet etwa Frankreich sein Burkaverbot ausdrücklich nicht mit Sicherheitsfragen).
Wer sich fragt, wie man die Frau denn nun identifizieren solle, damit sich nicht jemand anders unter dem Schleier versteckt, müßte begründen, warum irgendwer das überhaupt tun sollte.
Siehe als Ergänzung zu diesen Irrtümern auch noch beliebte Irrtümer zu Burqa, Niqab & Co..
Übrigens: Einen siebten Irrtum habe ich noch. Nach allem, was ich habe in Erfahrung bringen können, handelt es sich bei dem Schleier der betreffenden Frau gar nicht um die Burqa, sondern um den Niqab. Vielleicht irre ich mich, aber ich glaube nicht, daß die vielen Burqa-Bilder, mit denen man die Artikel in den Medien versehen hat, versehentlich verwendet wurden, sondern daß sie eine Botschaft vermitteln sollen.
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