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Der Streit um eine als zuverlässige Mitarbeiterin bekannte Angestellte im Bürgeramt der Frankfurter Stadtverwaltung, die ab heute ihren Dienst nach der Elternzeit wieder aufnehmen wollte, treibt nach wie vor seltsame Blüten.
So haben Medien die Behauptung aufgestellt, der Deutschen marokkanischer Abstammung ginge es möglicherweise nur um eine Abfindung in Höhe von 40.000 Euro. Mittlerweile rudern die Medien jedoch zurück.
Die Stadtverwaltung hat in Erwartung einer großen Zahl von Journalisten den Arbeitsbegtinn der Mitarbeiterin vorerst verschoben - aus Fürsorge wolle man es ihr ersparen, sich ihren Weg freikämpfen bahnen zu müssen. Das ist, wie mir scheint, die erste menschliche Regung, zu der sich die Frankfurter Stadtverwaltung in dieser Angelegenheit hat aufraffen können.
Die Stadtverwaltung jedenfalls beharrt auf dem Standpunkt, daß die Mitarbeiterin ihre Arbeit nicht antreten könne, solange sie darauf bestehe, sich zu verschleiern. Man wolle notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen, um eine Entscheidung gegen die Verschleierung durchzusetzen.
Die "Kommunale Ausländervertretung" in der Mainmetropole hat sich mittlerweile ebenfalls zu der Angelegenheit geäußert und unterstützt die Stadtverwaltung in ihrer Ablehnung. Doch die Vorsitzende Enis Gülegen verstieg sich Medienberichten zufolge sogar zu der Behauptung, "das Tragen einer Burka sei in keinster Weise religiös zu begründen". Das Religion grundsätzlich eine Angelegenheit privater Auslegung ist und nicht der Deutungshoheit anderer unterliegt, scheint der Dame nicht bekannt zu sein, was ein merkwürdiges Licht auf ihre Verhältnis zu unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung wirft. Allerdings heult sie lediglich mit den Wölfen - im Hinblick auf die Kopftuch- und Schleierdebatte fühlt sich heutzutage scheinbar jeder berufen, öffentlich zu predigen, was denn "der Islam" lehre und fordere, statt die Auslegung dem Gewissen und der persönlichen Überzeugung der Gläubigen zu überlassen. Wir rutschen dabei zunehmend in eine Art "Volksislam", der insbesondere muslimischen Frauen keine Freiheiten mehr läßt, sondern zur Einförmigkeit zwingt.
Andere fordern das "Recht des Bürgers auf das Gesicht" und begründen damit, die Muslima müsse ihren Schleier im Bürgeramt ablegen. Das "Recht des Bürgers auf das Gesicht" habe ich jedenfalls im Grundgesetz und auch sonst in den einschlägigen Werken der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nirgends finden können; anders als das von unserer Verfassung garantierte Recht auf freie und ungestörte Ausübung der Religion, das gerade den Staat in die Verantwortung nimmt. In unserem Staat sollte eigentlich Rechtssischerheit gelten, aber das scheint nicht der Fall zu sein, wenn plötzlich bisher völlig unbekannte "Rechte" andere, die seit Jahrzehnten die Grundlage unseres Staates bilden, aus den Angeln heben.
Und auch die allseits beliebten Vergleiche des Schleiers mit anderen Dingen gehen weiter. Nach Motorradhelm und Ritterrüstung und Nacktheit kam nun auch der "Bikini" ins Spiel, eingebracht vom Anwalt Ulrich Fischer. Ein Jurist, so sollte man meinen, müßte eigentlich wissen, daß ein Bikini im Gegensatz zu einem Schleier nicht unter das Recht auf freie Religionsausübung fällt, weil keine Religion fordert, einen Bikini zu tragen.
Unterdessen genügt den ersten Frankfurtern das Burkaverbot für Angestellte der Stadtverwaltung nicht mehr. Die Freien Wähler etwa wollen Medienberichten zufolge den Magistrat prüfen lassen, ob "jegliche religiöse oder individuelle Verhüllung des Kopfes oder des Gesichtes" untersagt werden könne.
Einen Hammer leistet sich übrigens "HNA.de". In einer Überschrift heißt es, "Nach Burka-Verbot im Bürgeramt: Frankfurter Mitarbeiterin kommt nicht zur Arbeit". Wer erwartet, daß die Journalisten den reißerischen Titel im Artikel korrigieren, wird enttäuscht: Dort ist keine Rede davon, daß die Stadtverwaltung der Mitarbeiterin aus Gründen der Fürsorge - damit sie sich nicht den Weg durch die Journalisten bahnen muß - die Verschiebung ihres Arbeitsbeginns ermöglicht hat (dazu gab es am Vortag eine Absprache). Da fragt man sich, ob sich hier mögllicherweise ein Journalist an der Frau für das Warten vor dem Bürgeramt am heutigen Morgen rächen will, wenn er schreibt: "Nach dem Ärger um ein Burka-Verbot im Frankfurter Bürgeramt ist eine Mitarbeiterin am Dienstag nicht wie geplant zur Arbeit erschienen" (siehe auch hier bei der FNP). Korrekt wäre gewesen: "ist (...) wie abgesprochen nicht (...) erschienen". So wird die Frau jedenfalls in einem falschen Licht dargestellt.
Zum Schluß sei noch erwähnt, daß weiterhin die meisten Medien ihre Artikel zu dem Streit mit Bildern einer Burqa versehen, auch wenn es wohl eher unwahrscheinlich ist, daß es sich tatsächlich um einen solchen handelt und nicht vielmehr um einen Niqab. Nur wenige verwenden Bilder, die eine Muslima mit Niqab zeigen. Ich fürchte, daß die journalistische Sorgfaltspflicht hier weithin aufgegeben wurde. Man darf sich fragen, warum das so ist - die naheliegende Antwort ist: Es geht um Auflagen.
Burka sells.
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