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Boris Banga, sozialdemokratischer Stadtpräsident des im Schweizer Kantons Solothurn gelegenen Grenchen, hat das Läuten von Kirchenglocken verboten, weil dies eine "potentielle Gefahr" sei und einen "Schrecken für die Bevölkerung" darstelle.
Um Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen, verkündete Banga, diese Regelung solle auch im Hinblick auf das Läuten von Fahrradklingeln gelten.
Der aufmerksame Leser hat er längst herausgegfunden: Doe obige Meldung aus dem schönen Grenchen ist ein Fake.
Bang-Bang-Burka hat weder Kirchenglocken noch Fahrradklingeln verboten, sondern nur Schleier und Motorradhelme (siehe diesen Bericht).
Wie Banga freilich auf die Idee kommt, man könnte den Schleier muslimischer Frauen mit einem Motorradhelm auf die gleiche Stufe stellen, ist mir nicht bekannt. Es kommt wohl niemand auf die Idee, das Tragen eines Motorradhelms mit der "Religionsfreiheit" begründen zu wollen. Wenn Banga Schleier und Motorradhelme miteinander vergleicht, könnte er eben gleich Kirchenglocken mit Fahrradklingeln vergleichen - er vergleicht halt Äpfel mit Erdäpfeln.
Anders als der Helm eines Motorradfahrers ist die Verschleierung muslimischer Frauen durch das Recht auf die freie und ungestörte Ausübung der Religion geschützt.
Banga kann auch nicht belegen, warum ein Schleier denn nun eine "potentielle Gefahr" sei und ein "Schrecken für die Bevölkerung" (bei Kirchenglocken könnte man das sicherlich leichter begründen) - und derartige Anschauungen nicht einfach nur Ausdruck eines Generalverdachts gegen unschuldige Menschen, dem man mit einem Verbot sicherlich nicht angemessen begegnen kann.
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