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Manchmal fällt der Euro centweise. Ich muß gestehem, daß das bei mir in einem Punkt der Fall war; denn obwohl ich schon am 7. Oktober diesen Jahres berichtet habe, daß der französische Verfassungsrat das Burkaverbot mit Einschränkungen billige, ist mir erst jetzt klar geworden, was diese Einschränkung bedeutet.
Die Einschränkung besteht ja darin, daß öffentlich zugängliche religiösre Stätten von dem Verbot der Verschleierung in der Öffentlichkeit ausgenommen sind, weil nämlich, so der Verfassungsrat, sonst die Religionsfreiheit gefährdet sei.
Und damit hat der Verfassungsrat für höchtes Recht erklärt, daß die Verschleierung sehr wohl zum religiösen Proprium der Muslime gehören könne. Damit ist jener beliebte Einwand mit höchstrichterlichem Segen vom Tisch, der Schleier habe mit dem Islam nichts zu tun.
Nur ein kleines Detail, möchte man meinen - nur ein kleiner Cent halt. Man sollte ihn aber keinesfalls unterschätzen - die französischen Verfassungshüter haben damit den Muslimen das Recht zuerkannt, selbst über die Proprien ihrer Religion zu entscheiden zu dürfen und die Ausgestaltung ihres Glaubens nicht anderen überlassen zu müssen. Die Antwort auf die so wichtige Frage, was denn zur Ausübung der Religion gehöre und darum schützenswert sei, wurde damit denen entrissen, die immer anderen erklären wollen, was sie denn glauben sollen und was andererseits nicht zu ihrer Religion gehöre.
An dieser Stelle verbirgt sich möglicherweise auch die Lasche, an der Betroffene ab dem nächsten Jahr ziehen müssen, um das Burkaverbot in Frankreich zu Fall zu bringen, da eben für höchstes Recht erkannt wurde: Die Komplettverschleierung darf von Muslimen zum Proprium ihrer Religion gezählt und dafür Schutz gefordert werden.
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