|
Eine rechtspopulistische "Interessengemeinschaft gegen Salafisten", laut Impressum vertreten durch einen gewissen Peter Brockers aus Mönchengladbach, stellt auf ihrer Home Page "Muster-Bürgeranträge für Burkaverbote" zur Verfügung (hier keine Links, da es sich um eine radikale, m.E. verfassungsfeindliche Webseite handelt, der ich keinesfalls zu mehr Zulauf verhelfen möchte).
Man findet dort Muster zum Download für "Bürgeranträge", die ein Verbot der Komplettverschleierung in öffentlichen Bereichen - ölffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln, Spiel- und Sportpätzen, Freizeitanlagen, Banken, der Teilnahme am Straßenverkehr (ohne Beschränkung auf das Führen eines KfZ) usw. - anstreben.
Dies soll freilich nur für "die Burka" und "andere Vollverschleierungen" gelten, nicht aber generell als Vermummungsverbot verstanden werden. Es richtet sich also nur und ausschließlich gegen gläubige Muslimas.
In den Musteranträgen heißt es dann, "hiermit möchte ich / möchten wir nach Maßgabe der Gemeindeverordnung des Bundeslandes (...) von meinem Recht als Bürger/in Gebrauch machen und stelle/n folgenden Bürgerantrag an den Rat der Stadt / Gemeinderat: Verbot des Tragens von Burka und anderen Vollverschleierungen wie z.B. Niqab in den öffentlichen Einrichtungen."
Der rechtspopulistische Antrag wird begründet mit "Gründen der öffentlichen Sicherheit", Schutz von Kindern, Sicherheitsgefühl beim Benutzen von Bankautomaten, "kulturellem Selbstverständnis", einer "Vorbildfunktion", der "Gleichberechtigung" und einem "Rechts-" (Un-) "Verständnis" - alles in allem jeweils ein ziemlich wirres Sammelsurium von ausländerfeindlichen und islamophoben Generalverdächtigungen und Vorverurteilungen und Kriminalisierungen, das einem extrem schrägen Verständnis von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten entspringt.Auf dem Boden der FDGO stehen die Verfasser des Musterantrags und die Antragsteller jedenfalls nicht mehr.
Daß dabei natürlich versucht wird, den Muslimen vorzuschreiben, was sie glauben dürfen und was sie nicht glauben müssen bzw. dürfen - man könne "den islamischen Glauben auch ohne (...) Bekleidungsvorschriften ausüben" -, versteht sich von selbst.
Es versteht sich auch von selbst, daß alle verschleierten Muslimas durch den "Bürgerantrag" und damit von allen Antragsstellern unter einen Generalverdacht gestellt und als Gruppe abgeurteilt werden - womit der Verdacht eines Rassismus nicht nur besteht, sondern m.E. erwiesen ist.
Ich werde in nächster Zeit eine Stellungnahme zu dem "Bürgerantrag" verfassen und hier zur Verfügung stellen; in der Hoffnung, daß damit solche rassistischen Anträge um so schneller abgewiesen werden können. Wünschenswert wäre freilich, gegen die Antragsteller ebenso wie die Verfasser der Musteranträge Strafanzeigen zu stellen, um diesem Treiben ein Ende zu setzen. Solche Personen bewegen sich meiner Meinung nach außerhalb der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung und den verfassungsmäßigen Grundrechten.
Noch ein kleines Schmankerl zum Schluß: Die "Interessengemeinschaft" zeigt auf ihrer Home Page fotografische Aufnahmen, die offenbar ohne Berücksichtigung des Rechtes am eigenen Bild entstanden sind und damit mutmaßlich gegen geltendes Recht vertoßen.
|
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß Ihr Kommentar erst vom Webmaster freigeschaltet werden muß, um unerwünschte Werbung zu verhindern. Die Freischaltung erfolgt so schnell wie möglich.