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Burkaverbot - Blog
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Donnerstag, den 14. Oktober 2010 um 11:40 Uhr

Justitia (_Pixelmaniac_ @ Flickr)Wir alle kennen die Darstellung von Justitia: Neben der Waage in der einen und dem Schwert in der anderen Hand ist ihre Augenbinde das bekannteste Merkmal jener Personifizierung der Gerechtigkeit.

Weniger bekannt dürfte die Tatsache sein, daß nicht nur Justitia blind ist, sondern es allein in Deutschland auch rund 50 - 60 blinde Richter gibt. Auf diese Tatsache aufmerksam wurde ich gestern abend dank der Sendung "Menschen und Schlagzeilen" im NDR, wo ein  blinder Richter vom Landgericht Bremen vorgestellt wurde.

Solche Richter freilich strafen die Behauptung Lüge, vor Gericht müßten alle am Verfahren beteiligten Personen das Gesicht von Angeklagten wie Zeugen sehen können, weswegen das Tragen eine Gesichtsschleiers vor Gericht in der Regel untersagt ist.

Es sind freilich nicht nur diese 50 - 60 blinden Richter, hinzu kommen auch noch jene Juristen, die "gesichtsblind" sind,  Prosopagnostiker. Dabei dürfte es sich um 2 - 3 % der Richter handeln. Sie können Gesichter wohl als solche erkennen, nicht aber einer bestimmten Person zuordnen. Oft können sie auch eine Mimik nicht korrekt deuten.

Die blinden Richter dürfen allerdings nur im Zivilrecht, nicht im Strafrecht tätig werden - was sie freilich als diskriminierend empfinden. Für die Prosopagnostiker unter den Richtern gilt diser Grundsatz natürlich nicht - zu oft ist niemandem deren "Gesuichtsblindheit" bekannt, oft einmal kennen nicht einmal die Betroffenen die Hintergründe ihrer oft als peinlich empfundenen "Macke", sich keine Gesichter merken und Gesichtsausdrücke anderer nicht zuordnen zu können

Ansonsten gilt aber scheinbar der von Befüwortern eines Burkaverbotes vor Gericht ins Feld geführte Grundsatz nicht, daß ein Richter den Angeklagten und Zeugen ins Gesicht müsse sehen können. Wäre dem so, dann wäre Blinden ja der Zugang zum Richteramt verwehrt. Ist er das aber nicht, so bleibt es auch unverständlich, warum eine Frau, die aus religiösen Gründen einen Schleier trägt, diesen vor Gericht abnehmen müßte. Damit kann der Schleier allenfalls noch vor einem Strafgericht untersagt bleiben. weil dort auch blinde Richter abgewiesen werden - zumindest derzeit noch.

Ich hoffe, daß die Tatsache, daß auch blinde Richter Recht sprechen können, zu einer Neubewertung der Frage führt, ob eine Angeklagte oder Zeugin islamischen Glaubens vor Gericht einen Schleier tragen darf. Zur Not kann man ja blinde Richter für die Verfahren für diejenigen Verfahren auswählen, an denen verschleierte Frauen beteiligt sind...

(Bildhinweis: Cannot see von _Pixelmaniac_ bei Flickr, veröffentlicht unter Creative Commons: BY-NC-ND)

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 20. Mai 2011 um 14:51 Uhr
 

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