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"... also gibt es auch keinen Grund, das Tragen eines Schleiers unter den Schutz der Religionsfreiheit zu stellen!" Das höre ich immer wieder, und ich habe hier schon des öfteren etwas dazu geschrieben.
Heute noch einmal für alle zum Auswendiglernen:
Ganz egal, ob das Tragen des Kopftuches oder des Schleiers im Koran vorgeschrieben oder überhaupt erwähnt wird, ganz egal, was irgendein beliebiger islamischer Gelehrter oder welche islamische Hochschule auch immer sagt - wie eine Person ihre Religion ausübt, ist eine persönliche Angelegenheit, eine Gewissensangelegenheit.
Es ist sicherlich legitim, daß eine Begründung gefordert werden kann, wenn jemand seine Religion auf eine gewisse Art und Weise ausüben möchte und dafür Religionsfreiheit verlangt - es ist aber darüber hinaus ohne Belang, was irgend eine immaterielle oder institutionalisierte oder persönliche Autorität dazu sagt.
Würden wir von den Christen verlangen, daß all das, wie sie ihre Religion ausüben, auch so von der Bibel verlangt wird, bleibt nicht mehr allzu viel von dem übrig, was man heute unter "Christentum" versteht - überspitzt formuliert, bleibt eigentlich nur noch das Recht auf freies und ungestörtes Martyrium übrig, wobei die Christen freilich ihren Verfolgern vergeben und sie segnen müssen.
Kirchen? Kirchtürme? Glocklengeläut? Kindestaufe? Prozessionen? Kirchliche Trauungen? Kirchliche Beerdigungen? Alles in der Bibel nicht geboten. Vielleicht noch das Kopftuch (eigentlich, um dem historischen Vorbild gerecht zu werden, der im Iran verbreitete Tschador oder der türkische Tscharschaf) im Gottesdienst mit Verweis auf 1. Korinther 11,2-16, aber das wär's dann wohl wirklich.
Die Ausübung der Religion muß im Einklang mit persönlichen Gewissensüberzeugungen stehen - nicht im Einklang mit dem, was irgend eine Autorität verkündet, sei es die Bibel oder der Koran, sei es der Papst oder die Al-Azhar in Kairo, sei es ein christlicher oder ein muslimischer Theologe.
Darum ist es schlicht und einfach sinnlos, Contra- Burka-Stimmen aus der islamischen Welt einzuholen, sie spielen de jure keine Rolle, wenn es um die Frage geht, ob eine bestimmte Art, die islamische Religion auszuüben, von dem Recht auf freie und ungestörte Ausübung der Religion geschützt ist oder nicht.
De jure spielt allein das Gewissen, spielt allein die persönliche Überzeugung und die freie Entscheidung eine Rolle. Das muß dann gegebenenfalls gegen eine etwaige Beeinträchtigung der Grundrechte Dritter abgewogen werden - und das war's dann mit der Frage, ob nun Religionsfreiheit ja oder nein.
Es bleibt ohnehin die Frage, wer das Recht hätte, für den Islam das letzte Wort zu haben, nach dem sich dann jeder zu richten hätte, wenn es um Religionsfreiheit geht. Es gibt nun einmal nicht den Islam, nicht die eine unfehlbare Auslegung des Islam.
Vor allem der Staat darf sich nicht anmaßen, hier eine Deutungshoheit zu besitzen, sonst wäre die Trennung zwischen Staat und Kirche aufgehoben, und eine Polizei, die etwa beauftragt wäre, das rechte Einhalten der Religion zu überwachen (hier nämlich, daß auch ja keine Frau eine Burka trägt oder sich sonstwie das Gesicht bedeckt), wäre eine staatlich beauftragte und kontrollierte Religionspolizei.
Wir werden es aushalten müssen, daß es verschiedene Auslegungen des Islam (wie auch des Christentums) gibt, die je und je ihre eigenen Ansprüche an die Ausübung der Religion haben, in unserem Beispiel manche ohne Kopftuch, manche mit, manche sogar mit Schleier (es gibt freilich auch Christinnen, die das Kopftuch tragen). Die Deutungshoheit ist allein im Gewissen des Gläubigen verankert, und es ist einzig eine Frage seiner freien Entscheidung - allenfalls noch mögliche Beeinträchtigungen der Grundrechte und Freiheiten Dritter könnten eine Rolle spielen, wenn es denn jemandem gelänge nachzuweisen, warum das Tragen eines Koptuches oder Schleiers Rechte und Freiheiten Dritter so massiv einschränkt, daß hier zuungunsten der Kopftuch oder Schleier tragenden Frauen eingegriffen und deren Religionsfreiheit eingeschränkt werden müßte. Und das müßte dann immer eine Einzelfallentscheidung sein, kann nicht das gesamte Leben der muslimischen Frauen per (Religions-) Gesetz regeln, per Kleidungsvorschrift.
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