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Burkaverbot - Blog
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Mittwoch, den 19. Mai 2010 um 16:33 Uhr

Immer wieder hört und liest man diese Aussage: "Hier leben nur wenige Frauen mit Burka, darum müssen wir jetzt nicht über ein Burkaverbot debattieren, darum brauchen wir jetzt kein Burkaverbot".

Ja, gibt es denn so etwas wie einen Burka-Grenzwert? Falls ja, bis zu wie vielen "Burkafrauen" können wir uns Debatten und Verbote sparen, ab wie vielen sind Debatten und Verbote wichtig?

Es kann nicht um Grenzwerte gehen, sondern nur um die Frage, ob die Komplettverschleierung rechtswidrig ist oder nicht.

Entweder ist die Komplettverschleierung rechtswidrig, weil sie gegen die Menschenwürde, die Würde der Frau, die Gleichberechtigung oder was sonst verstößt, dann muß man über ein Verbot diskutieren und dieses ggf. einführen, Religionsfreiheit hin oder her (diese kennt ja schließlich immanenente Einschränkungen) - egal ob nun 5, 500 oder 50.000 Frauen eine Burqa, einen Niqab oder welche Art der Verschleierung auch sonst tragen. Und dann muß so ein Verbot an allen Orten gelten, im gesamten öffentlichen Raum - nach belgischem und französischem Vorbild.

Oder aber die Verschleierung ist nicht rechtswidrig, weil sie nicht gegen geltendes Recht verstößt, und dann darf man auch über kein Verbot diskutieren und dann darf man auch kein Verbot einführen, egal ob nun 5, 500 oder 50.000 Frauen komplett verschleiert sind. Und dann darf die Verachleierung an keinem Ort eingeschränkt sein, auch nicht in Banken, im öffentlichen Personenverkehr, in Ämtern und Behörden oder wo sonst.

In keinem Fall kann ein Burkaverbot oder auch die Debatte über vorzunehmende Einschränkungen und zu erlassende Verbote von einem "Burka-Grenzwert" abhängen.

Die Debatte kann nicht warten, solange wir nur bis zweitausend komplett verschleierte Frauen im Land haben, um dann bei der zweitausendundersten "Burkafrau" zu sagen, "nun ist es genug".

Wenn die Verschleierung gegen die Rechte der Frauen, gegen ihre Würde, gegen die Gleichberechtigung verstößt, wenn sie ein Sicherheitsrisiko darstellt, wenn sie die Integration verhindert oder was auch sonst immer gegeben sein mag, dann gilt das auch schon für die ersten zweitausend Frauen und nicht erst für Nr. 2001. Dann müssen wir auch die Frauen 1 - 2000 schützen.

Aber wenn nichts gegen die Verschleierung spricht, dann haben die Frauen, die sich verschleiern, einen Anspruch, auch schon vor dem Auftreten von "Burka Nr. 2001" Rechtssicherheit garantiert zu bekommen. Sie haben das Recht zu wissen, daß sie auch dann noch einen Schleier tragen dürfen, wenn es in Deutschland mehr komplett verschleierte Frauen gibt als es derzeit der Fall ist.

Die Diskussion auf die lange Bank zu schieben, führt nicht weiter.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 19. Mai 2010 um 16:40 Uhr
 

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