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Und willst du nicht aus dem Gefängnis raus, mußt du ins Gefängnis rein... PDF Drucken E-Mail
Burkaverbot - Blog
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Donnerstag, den 29. April 2010 um 21:58 Uhr

Belgien macht ernst - ein Burkaverbot soll kommen, das für den gesamten öffentlichen Raum gilt, so hat es das Parlament nahezu einstimmig beschlossen - keine Gegenstimmen, nur zwei Enthaltungen. In Zukunft darf sich nur verschleiern, wer dies von Berufs wegen muß, wer es aus Sicherheitsgründen tun sollte, wer den Schleier für eine Festveranstaltung braucht (und Schleierfetischisten können vermutlich auf das Recht zur "sexuellen Selbstbestimmung" pochen, wenn sie sich in die Gummiburka hüllen wollen).

Für muslimische Frauen heißt es dagegen: "Willst du nicht aus dem Gefängnis heraus, mußt du ins Gefängnis hinein". Die "Befreiung" der Frauen aus ihrem "mobilen Gefängnis" läßt sich Belgien von jeder zu befreienden Dame mit bis zu 25, in Einzelfällen sogar 250 Euro entlohnen, und auch eine siebentägige Gefängnisstrafe ist drin.

Wozu wird dieses Verbot führern?

Erst einmal wird es dazu führen, daß jene Frauen, die von Eltern, Ehemännern oder wem sonst gezwungen werden, sich außer Haus zu verschleiern, gezwunge werden, das Haus nicht mehr zu verlassen. Hier wird die vom Staat festgelegte Gefängnisstrafe auf "lebenslänglich" ausgeweitet; denn Maßnahmen gegen die "Zwangsverschleierung" kennt das Gesetz natürlich nicht, um diese Frauen geht es ja auch nicht, sondern um jene, die "andere sehen wollen, ohne selbst gesehen zu werden", wie ein Parlamentarier sinngemäß erklärte.

Aber auch viele Frauen, die sich freiwillig verschleiern, werden nach Inkrafttreten des Gesetzes keinen Schritt mehr vor die Haustür setzen. Hart dürfte das für die nicht wenigen unverheirateten Niqaabis werden, oft unter 40, nicht selten eine zum Islam konvertierte Belgierin. Immerhin soll jede dritte oder sogar jede zweite komplett verschleierte Frau eine Konvertitin sein, hinter der natürlich niemand steht, der sie zur Verschleierung zwingt. Auch für diese Frauen sieht die Regierung nur "lebenslänglich" vor.

Wer natürlich auf sein Recht besteht, sein Leben frei zu gestalten, mit Schleier und auch an der Öffentlichkeit, der wird es auf eine Konfrontation mit der belgischen Justiz ankommen lassen. Nur so wird man letztlich auch herausfinden können, ob dieses Gesetz vor den Gerichten des Landes und vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof Bestand haben wird.

Für die allgemeinen Menschenrechte ist dieses Gesetz eine Katastrophe. Den rund 400 - 900 betroffenen Frauen bringt es nichts.

Aber zugleich nimmt sich Europa mit diesem Gesetz jede Chance, glaubwürdig gegen menschenrechtswidrige Kleidergesetze etwa in islamischen Ländern zu protestieren. Der Schleierzwang in Saudi-Arabien, dem Iran und anderswo - Belgien hat sich auf dieselbe Stufe gestellt, die frauenfeindlichen Gesetze in diesen Ländern mit höchstem europäischen Segen versehen.

Und auch sonst darf nun jeder Vater, jeder Ehemann, der seine Frau für oder gegen eine bestimmte Kleidung zwingen will, frohen Mutes auf Belgien verweisen: Gebote und Verbote religiöser Kleidung sind in Europa nun kein Ding der Unmöglichkeit mehr, religiöse Kleidergesetze sind endlich auch in Europa wieder zu Hause, die Polizei wird zur Religionspolizei befördert und darf nun auf belgischen Straßen die Einhalten der Kleidergesetze kontrollieren und böse Frauen bestrafen.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 29. April 2010 um 22:00 Uhr
 

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