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Wen ein Staat ein Burkaverbot erläßt, dann begibt er sich damit auf die Ebene des Religiösen: Kleidungsgebote und -verbote sind seit jeher Ausdrucksformen (pseudo-) religiösen Machtwillens.
Es ist dabei spielt keine Rolle, ob eine bestimmte Kleidung geboten wird oder eine andere verboten, es spielt keine Rolle, ob im Iran, in Saudi-Arabien oder sonst wo Miniröcke und schuölterfreie Tops verboten werden oder in Frankreich, Belgien, Dänemark oder wo sonst der Niqab, die Burqa, der Tschschaf verboten wird oder sogar nur das Kopftuch einer muslimischen Frau - wer dies tut, gebt die Trennung von Staat und Religion auf, verläßt die gebotene weltanschauliche Neutralität des Staates.
Wer die Trennung von Staat und Religion will, kann sich nur dagegen zur Wehr setzen, daß der Staat sich als (pseudo-) religiöser Gesetzgeber betätigt, um religiöse Kleidung zu verbieten.
Ein Staat, der seine weltanschauliche Neutralität bewahren will oder auch die Trennung von Staat und Religion, wird es hinnehmen müssen, wenn einige seiner Bürgerinnen aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen oder auch einen Schleier. Das gleiche gilt natürlich auch für das Kreuz, die Kippa oder ein anderes weltanschauliches Symbol.
Religionsfreiheit in dem Sinne, daß alles Religiöse aus der Öffentlichkeit verbannt wird, ist keine Religionsfreiheit, hat auch nichts mit weltanschaulicher Neutralität zu tun oder mit einer Trennung von Staat und Religion. Es ist einfach staatlich verordnete Areligiosität, staatlich verordneter Atheismus.
Atheismus dagegen ist nur eine andere Form von Religiosität. Der Atheismus mag ohne Götter daher kommen (wie auch der Buddhismus, der an und für sich eine atheistische Religion ist), aber er gebärdet sich fast immer in exakt derselben Weise wie eine Religion - und nicht selten in der schlimmsten Weise, die man sich nur vorstellen kann, wie man es etwa beim Atheismus des roten und braunen Sozialismus gesehen hat und etwa in manchen heutigen kommunistischen Staaten wie Nordkorea noch sieht.
Es gibt keine wirkliche Alternative zu einer Gesellschaft, in der Staat und Religion voneinander getrennt sind, ohne daß die Religion versucht, sich vor der Verantwortung dem Staat gegenüber zu drücken oder der Staat versucht, die Religion aus der Öffentlichkeit zu verdrängen.
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