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Die Causa Özkan: Wer Kopftücher verbietet, muß auch Kreuze verbieten PDF Drucken E-Mail
Burkaverbot - Blog
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Montag, den 26. April 2010 um 10:11 Uhr

Die bald erste muslimische Ministerin in einem deutschen Bundesland, Aygül Özkan (CDU), hat mit ihrer Forderung, im Namen der weltanschaulichen Neutralität in den öffentlichen Schulen nicht nur Kopftücher zu verbieten, sondern auch die Kreuze, viel Unmut in ihrer Partei und in der Bevölkerung auf sich gezogen. Auch einigen Muslimen geht die Forderung, Kreuze zu verbieten, viel zu weit.

Persönlich bin ich ganz entschieden gegen ein Verbot religiöser Symbole - sei es nun das muslimische Kopftuch oder der Habit einer Nonne, sei es ein Kreuz oder ein Kruzifix. Ich denke, keines von ihnen spricht gegen die weltanschauliche Neutralität, zu der der Staat aufgefordert ist (wobei der Bundesverfassungsericht das anders bewertet, wie ich weiter unten noch darlegen werde).

Diese Neutralität bedeutet meines Erachtens nicht, alle weltanschaulichen Äußerungen zu unterbinden - das wäre Laizismus -, sondern ihnen zu einem gleichberechtigten Miteinander zu verhelfen.

Wer ein Kopftuchverbot fordert, der kann sich schlecht gegen ein Verbot von Kreuzen und Kruzifixen, vom Habit der Nonnen oder was sonst aussprechen. Die weltanschauliche Neutralität sollte den Staat meiner Überzeugung nach veranlassen, die Weltanschauungen in jedem Fall, egal ob es darum geht, etwas zu erlauben oder zu verbieten, gleichberechtigt zu behandeln.

Und da kann es freilich auch nicht darum gehen, ob das eine Symbol hierzulande auf eine jahrhundertlange Tradition zurückblicken kann und das andere "zugewandert" ist - immerhin reichen die Wurzeln eines deutschen Islam auch schon einige Jahrhunderte zurück, auch wenn der Islam hierzulande erst in den letzten paar Jahrzehnten zahlenmäßig zugelegt hat.

Aber selbst wenn dem nicht so wäre, kann die Zeit, in der ein religiöses Symbol hier schon "zu Hause" ist, kein Argument sein. Es würde alle jüngeren Weltanschauungen pauschal diskriminieren - und natürlich gibt es allen Angehörigen dieser Weltanschauungen zu verstehen, daß sie hier nicht wirklich willkommen, noch nicht zuhause sind - ja, daß sie Bürger zweiter Klasse sind.

Da müssen dann des weiteren erst einmal die Unterschiede zwischen dem Tuch auf dem Haupt einer muslimischen Lehrerin und einem christlichen Kreuz an der Wand zurücktreten - das verbindende Element, Symbol einer Weltanschauung zu sein, überwiegt alle Unterschiede bei weitem. Das gilt auch bei allen Unterschieden zwischen dem Schleier, den eine katholische Nonne mehr oder weniger als "Berufsbekleidung" trägt, und dem Kopftuch, das eine muslimische Lehrerin aufgrund ihres Glaubens trägt.

Ich stimme Aygül Özkan nicht zu, wenn sie Kopftücher und Kreuze aus den Schulen verbannen will. Aber ich stimme ihr ganz entschieden zu, wenn sie fordert, daß beides gleich behandelt wird, daß, wenn das Kopftuch verboten ist, auch das Kreuz verboten werden muß.

Diese Position ist denn auch sowohl vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof abgedeckt.

So urteilte das Bundesverfassungserricht bereits vor 15 Jahren, das Kreuz sei nicht etwa allgemeines Zeichen abendländischer Kulturtradition, sondern ein spezifisches Glaubenssymbol christlicher Kirchen, und man strich deutlich heraus, daß das Kreuz unter anderem auch die Herrschaft Christi über die Welt versinnbildliche. Über das Kreuz stellten die Richter die christliche Toleranz gegenüber Andersdenkenden.

Dem Staat wurde ausdrücklich verboten, missionarisch aufzutreten und vor allem christliche Glauibensinhalte für verbindlich zu erklären.

Daraus folgte dann das Verbot, Kreuze in Klassenzimmern anzubringen - wobei sich die Verfassungsrichter dann aber damit zufriedengaben, daß Kreuze in Einzelfällen dann abgehängt werden, wenn sich einzelne Eltern massiv beschweren. 

Zusammenfassend kann man also sagen, daß sich Aygül Ökzan exakt an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes gehalten hat - was man einer Politikerin wohl nicht zum Vorwurf machen kann. Es sind ihre Kritiker, die sich fragen lassen müssen, wie sie es denn mit der Verfassung halten.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 27. April 2010 um 10:41 Uhr
 

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