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"'So verhüllt habe ich ja noch niemand fahren sehen!', sagt Künzi – und macht eine Foto (sic!). Er fragt sich: 'Ist das legal?'"
Ich nehme an, auch in der Schweiz gilt das Recht am eigenen Bild. Und damit dürfte die Antwort klar sein: Nein, das ist nicht legal. Ebeneso wenig dürfte es in der Schweiz Autofahrern erlaubt sein, während der Fahrt zu fotografieren.
Aber "Leser-Reporter Künzi" und dem Schweizer Blick geht es natürlich gar nicht darum, ob man einfach so eine Frau fotografieren darf. Oder beim Führen eines Kfz Fotos machen. Nein, der "Leser-Reporter Künzi staunt im Stau: Burka-Frau im BMW in Winterthur erwischt".
Erwischt - wow. Burka-Frau? Nun, sein widerrechtlich aufgenommenes Bild zeigt nicht etwa eine "Burka-Frau", sondern eine Frau mit Niqab. Aber "Leser-Reporter" sind nun einmal keine richtigen Journalisten, sondern allzu häufig billige Möchtegerne mit einem gewissen Geltungsdrang.
Künzi muß erfahren, daß hier nur einer illegal unterwegs war - er mit seinem Foto. Die Frau aber, Failja R., darf das - Autofahren mit Schleier ist in der Schweiz nicht verboten.
Und so darf sich die "erwischte" Muslima auch weiterhin mit ihrem Schleier vor fotowütigen Leser-Reportern wie Künzi schützen: "'Er schützt mich vor den Blicken der Männer. Und er schützt auch die Männer. Gerade auf der Autobahn: So sind sie nicht abgelenkt und können sich besser auf den Strassenverkehr konzentrieren', sagt die Muslimin. 'Alle Frauen sollten einen Schleier tragen. Ganz unabhängig vom Glauben.'"
Und alle Leser-Reporter sollten das Recht der Menschen am eigenen Bild respektieren. Ganz unabhängig davon, daß es wirklich gefährlich sein kann, während der Fahrt die Frau im Auto auf der anderen Spur zu fotografieren. Man könnte sonst ganz schnell von der Polizei erwischt werden, und dann ist der Lappen weg.
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