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Und ich verteidige Eure Freiheit doch! PDF Drucken E-Mail
Burkaverbot - Blog
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Donnerstag, den 04. Februar 2010 um 21:07 Uhr

Manchmal frage ich mich, ob etliche komplett verschleierte Muslimas absichtlich jeden Versuch torpedieren, sich für ihr Recht auf Religionsfreiheit einzusetzen. 

Manchmal frage ich mich, was ich mir eigentlich antue, wenn ich die Freiheit muslimischer Frauen verteidige, sich komplett verschleiern zu dürfen.

Das frage ich mich, wenn ich wieder einmal meiner Neugier nicht Einhalt gebieten kann und, um mich über aktuelle Entwicklungen im Islam auf dem Laufenden zu halten, in diversen islamistischen Foren lese, wo sich auch viele komplett verschleierte Frauen und ihre männlichen Entsprechungen tummeln.

Was einem dort so über den Weg läuft, kann einen schon fuchsig machen.

Die nicht extremistischen Niqaabis sind leider nicht so lautstark präsent, so daß sie fast untergehen im Geschrei der ExtremistInnen.

Insgesamt kann man die Niqaabis in drei Fraktionen einordnen:

  1. Die gewaltbereiten oder zumindest Gewalt verteidigenden Islamistinnen
  2. Die nicht gewaltbereiten Islamistinnen
  3. Die Muslimas, die nicht islamistisch und noch weniger gewaltbereit sind

Die obige Reihenfolge gibt auch an, wie sehr man diese Niqaabis jeweils öffentlich wahrnehmen kann (jedenfalls meiner Wahrnehmung zufolge).

Die unter 1. genannten Niqaabis jedenfalls bringen mich immer wieder beinahe soweit, mein Engagement für die Religionsfreiheit komplett verschleierter Muslimas einzustellen.

Aber auch wenn ich die Meinung dieser Frauen und ihrer männlichen Entsprechungen nicht teilen kann, sondern sie im Gegenteil höchst abstoßend, widerlich, ekelhaft finde, so werde ich die Religionsfreiheit der Niqaabis dennoch auch weiterhin verteidigen - nicht wegen der unter 2. und 3. genannten Niqaabis als "10 Gerechte in Sodom"-Prinzip (1. Mose 18,16ff), sondern einfach weil Religionsfreiheit ein Grundrecht ist - einschließlich des Rechts, sich aus religiösen Gründen komplett zu verschleiern. Sogar ohne die Niqaabis aus den Gruppen 2. und 3. wäre das Verschleierungsrecht der Muslimas nicht anzutasten, ungeachtet ihres Extremismus (dem man freilich mit rechtsstaatlichen Mitteln beikommen sollte).

Es wäre ohnehin fatal, sich im Kampf gegen gewaltbereiten islamistischen Extremismus gegen die Komplettverschleierung zu wenden. Damit wäre in diesem Kampf nicht nur nichts gewonnen, sondern zu viel aufs Spiel gesetzt.

Kampf gegen Terrorgedanken im Kopf - ja, jederzeit!

Kampf gegen den Schleier auf dem Kopf - niemals!

Es kommt nun einmal darauf an, was im Kopf vor sich geht, nicht auf das, was ihn bedeckt.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 26. Februar 2010 um 17:41 Uhr
 

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